Von Ralf Keuper

Vor einigen Tagen hat der Parteivorstand der SPD in Person der Parteivorsitzenden Andrea Nahles das Diskussionspapier Digitaler Fortschritt durch ein Daten-für-alle-Gesetz vorgestellt.

Ausgangsüberlegung:

Wir sind als Europäerinnen und Europäer dazu aufgerufen, uns genau zu überlegen: Welches Modell der Digitalisierung wollen wir? Wie kann Europa sein eigenes Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell in Zeiten der Digitalisierung weiterentwickeln? Wie schaffen wir eine offene, transparente, digitale Gesellschaft – mit demokratischer Kontrolle und Verantwortlichkeit? Wir brauchen einen europäischen Weg, der liberale Werte mit Regulierung im Europäischen Binnenmarkt verbindet. Es gilt, dem freien Wettbewerb die richtigen Ziele und Rahmenbedingungen vorzugeben und die mächtigen Player der Digitalisierung in die Verantwortung zu nehmen. Eine demokratische digitale Ordnung muss Wahrheit und Wettbewerb schützen und sie muss Wohlstand erzeugen und gerecht verteilen.

Das Papier unterscheidet bei den Daten zwischen Individual- und Gemeingut. Für eine gemeinwohlorientierte Digitale Gesellschaft ist die Nutzung von Daten als Gemeingut (nicht persönliche Daten) von herausragender Bedeutung:

Daher sollte gesetzlich festgeschrieben sein, dass Daten, die als Gemeingut anzusehen sind, grundsätzlich einer Nutzung zugänglich zu machen sind. Dazu zählen Daten in vollständig anonymisierter und aggregierter Form wie Mobilitätsdaten oder Geodaten. Die Daten sollten von öffentlichen und privaten Akteuren zugänglich gemacht und ggfs. auch in vertrauenswürdigen Datenräumen zusammengeführt werden, um sie zivilgesellschaftlichen aber auch privatwirtschaftlichen Akteuren für soziale oder auch ökonomische Innovationen zur Verfügung zu stellen.

Durch die Zeilen klingt das Modell der Datengenossenschaft, wie es von Hans-Jörg Naumer. Naumer hat zwischenzeitlich seine Gedanken zu dem Diskussionspapier der SPD in dem Beitrag Dateneigentum oder Daten für alle? festgehalten. Darin fügt er die Kategorie der Club-Güter hinzu:

 Bei Club-Gütern hat ein bestimmter Nutzerkreis ein Interesse an der gemeinsamen Nutzung zur gegenseitigen Steigerung der Wohlfahrt. Je nachdem ab wann der Nutzen durch weitere Zutritte sinkt, wird dieser Kreis aber ein Interesse daran haben, andere auszuschließen.

Und weiter:

Information kann auch als Club-Gut gesehen werden. So können die Dateneigentümer ein Interesse daran haben, dass sie Daten wechselseitig mit anderen teilen können. Beispiel: Staumeldungen. Wenn die Ortungsdaten per Handy an ein Navigationssystem weitergegeben werden, um daraus z.B. Staus und Stauzeiten zu errechnen, nützt dies allen. Die Stauwarnung als Club-Gut.

Daten können als Allgemeingut bewertet werden, sofern ein öffentliches Interesse gegeben ist, wie im Fall einer Seuchenprävention. Daten wären dann ein öffentliches Gut, dessen Nutzung allen zur Verfügung steht. Solange kein begründetes Interesse der Allgemeinheit an den Daten besteht, kann der Nutzer die Weitergabe seiner Daten bzw. Informationen einschränken, d.h. sie als Club-Gut mit Interessenten teilen.

In Warum eine “Datenteilungspflicht” kein gutes Instrument ist argumentiert Sebastian Louven ähnlich wie Naumer, indem er statt einer allgemeinen eine spezifische Datenteilungspflicht vorschlägt.

Es besteht dabei also keine allgemeine Datenteilungspflicht, sondern eine spezifische. Derartige Instrumente ließen sich dabei durchaus übertragen, allerdings auch wiederum nur auf die Fälle, in denen Daten und Informationen das wettbewerbliche Problem sind.

Allerdings blendet Louven das Recht der Nutzer an ihren Daten aus. Ihm geht es einzig um wettbewerbspolitische und kartellrechtliche Fragen. Auf dieser Ebene wird man m.E. niemals zu dem Punkt kommen, an dem ein Recht der Nutzer an ihren Daten thematisiert bzw. problematisiert werden kann.

Die Diskussion könnte man sich weitgehend sparen, sofern man gewillt ist, ein Recht der Nutzer an ihren Daten anzuerkennen und die Fälle zu unterscheiden, wann Daten privater oder öffentlicher Natur sind, und ob wir weitere Unterscheidungen, wie in Form der Cub-Güter und damit auch entsprechende staatliche oder privatwirtschaftliche Institutionen, wie Datengenossenschaften und natürlich auch entsprechende Standards auf europäischer Ebene benötigen.