Die Autoren untersuchen die Funktionsweise von Datenmärkten. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf Substitute zu einem „Handel mit Daten“ im engeren Sinne gelegt. Die Unterscheidung zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten ist für die Analyse der Funktionsweise und möglicher Funktionsdefizite von Datenmärkten von zentraler Bedeutung. Die Funktionsweise von Märkten für personenbezogene Daten kann insbesondere durch das Recht auf Datenportabilität (Art. 20 DSGVO) nachhaltig geprägt werden. Dies hängt allerdings von der konkreten Ausgestaltung des Rechts auf Datenportabilität ab. Funktional kann dieses Recht unter anderem als eine Abhilfe für eine durch das Datenschutzrecht bedingte partielle Marktbehinderung verstanden werden. Die Einführung eines – allerdings nur bei Marktmachtlagen zwingenden – Rechts auf Datenportabilität kann auch für nicht personenbezogene Daten sinnvoll sein. Es würde dann auf eine andere Form von Marktversagen reagieren. Im Übrigen sehen die Autoren weder bei personenbezogenen noch bei nicht personenbezogenen Daten einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur allgemeinen Förderung des Datenhandels.

Quelle / Link: Datenmärkte in der digitalisierten Wirtschaft: Funktionsdefizite und Regelungsbedarf?