Aufgrund der besonderen staatlichen Verantwortung bei der Gewährleistung der Datensouveränität tragen die öffentlichen Stellen eine besonders hohe Verantwortung für den Umgang mit personenbezogenen Daten der BürgerInnen. Mit der Gewährleistung der Datensouveränität hängt die Akzeptanz von digitalen Plattformen zusammen: Hohe Transparenz und Datenkontrolle führt zur Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsprozessen und schafft Vertrauen der BürgerInnen in staatliche Angebote.

Das gilt auch für die Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Mit dem Once-Only-Prinzip soll erreicht werden, dass BürgerInnen und Unternehmen bestimmte Standardinformationen den Verwaltungsbehörden nur einmal mitteilen müssen, da diese die Informationen untereinander austauschen (Once-Only 1.0). Die Idee des Once-Only 2.0 geht dabei noch weiter und zielt auf die Einbeziehung der bereits vorliegenden Daten aus der Wirtschaft in die Verwaltungsprozesse. Denn eine stärkere Nutzung von Daten ermöglicht Mehrwerte. Die Verwaltung kann damit künftig zur zentralen Drehscheibe beim Datenfluss zwischen staatlichen Stellen, Unternehmen und BürgerInnen werden.

Quelle / Link: Datensouveränität als Bestandteil des Once-Only-2.0-Prinzips