Zu prüfen sind auch Möglichkeiten, den Datenschutz durch ausdifferenzierte Möglichkeiten „identity management“ zu stärken: Während Menschen „offline“ bei der Preisgabe von Information meist klar zwischen verschiedenen Sphären unterscheiden (z.B. Intimsphäre, Familie und Freundeskreis, erweiterte Sozialsphäre, Öffentlichkeit), laufen im Internet regelmäßig sämtliche Informationen zusammen und können umfassende Einblicke in die Persönlichkeit begründen, wie sie „offline“ nicht akzeptiert würden. Denkbar wäre es, Internetnutzern den Einsatz unterschiedlicher Identitäten mit unterschiedlichen Datenschutzvoreinstellungen zu ermöglichen und die Zusammenführung der jeweils erzeugten Datenspuren technisch auszuschließen, so dass auch online eine Ausdifferenzierung nach Sozialsphären möglich wird. Während das Datenschutzrecht zunächst nur die Unterscheidung zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten kennt, könnt den Nutzern hiermit zugleich technisch eine sphärenabhängige Ausdifferenzierung des Schutzes ermöglicht werden. Sowohl über die konkrete Unterteilung der Sphären als auch über die Zuordnung von personenbezogenen Informationen zu den verschiedenen Sphären könnten die Nutzer dabei selbst entscheiden. Bei besonders sensibel empfundenen Daten könnten Nutzer so die Einwilligung in die Datenverarbeitung gänzlich ausschließen. Welche Instrumente die „individuelle Datensouveränität“ effektiv stärken und gleichzeitig gewährleisten können, dass die Verbraucher von dem Nutzen der Datenwirtschaft profitieren, bedarf weiterer Diskussion. Wo eine effektive individuelle Wahrnehmung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit Blick auf die Komplexität der Sachverhalte unrealistisch wird, ist über eine treuhänderische Wahrnehmung von „Datenrechten“ durch Dritte („trusted third parties“) nachzudenken, welche die vom Einzelnen festgelegten Präferenzen in dessen Sinne konkretisieren können.

Quelle / Link: Digitale Plattformen: Bausteine für einen künftigen Ordnungsrahmen