Auszug:

Einführung

Die Entwicklung der Technik nötigt Politik und Gesellschaft dazu, über die sich abzeichnenden Veränderungen nachzudenken. Es geht dabei um die Entscheidung, ob die Zulassung automatisierter Fahrsysteme ethisch verantwortbar oder womöglich sogar geboten ist. Wenn die Zulassung – wie es sich international bereits abzeichnet – erfolgt, kommt es auf die Bedingungen und Ausgestaltungen an. Auf der grundsätzlichen Ebene kommt es darauf an, wie viel Abhängigkeit von technisch-komplexen, künftig verstärkt auf möglicherweise lernfähigen, auf künstlicher Intelligenz basierenden Systemen wir in Kauf nehmen wollen, um im Gegenzug mehr Sicherheit, Mobilität und Komfort zu erlangen. Welche Vorkehrungen für Kontrollierbarkeit, Transparenz und Datenautonomie sind notwendig? Welche technischen Entwicklungsleitlinien sind geboten, um die Konturen einer humanen Gesellschaft nicht zu verwischen, die den einzelnen Menschen, seine Entfaltungsfreiheit, seine körperliche und geistige Integrität, seinen sozialen Achtungsanspruch in den Mittelpunkt der Rechtsordnung stellt? …

Verwertung von Daten zwischen Sicherheit, Privatautonomie und informationeller Selbstbestimmung

Die im europäischen und deutschen Recht geltenden Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung müssen mit Erfordernissen der Verkehrssicherheit und im Hinblick auf die Wettbewerbsgerechtigkeit in globalisierten Wertschöpfungsmodellen zu einem angemessenen Ausgleich untereinander gebracht werden. Über den reinen verkehrssicherheitsrelevanten Aspekt hinaus bestehen vielfältige Interessen seitens staatlicher Stellen zur Gefahrenabwehr sowie auch privater Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken. Dabei ist die informationelle Selbstbestimmung nicht rein einseitig im Rahmen eines Schutzes der Privatsphäre zu verstehen. Vielmehr steht es auch hier in der Gestaltungsfreiheit des Nutzers, personenbezogene Daten preiszugeben.

Link / Quelle: Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren

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