Die bisherigen Erfahrungen mit der eIDAS-Verordnung und dem Vertrauensdienstegesetz haben gezeigt, dass wenige letzte Präzisierungen erforderlich sind, damit Vertrauensdiensteanbieter und Zertifizierungsstellen ihre Anforderungen aus der eIDAS-Verordnung und dem Vertrauensdienstegesetz zuverlässig erfüllen können. Sie betreffen die Barrierefreiheit von Vertrauensdiensten, die Deckungsvorsorge qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter, die Dokumentation bei der Ausgabe qualifizierter elektronischer Zertifikate, die Vorsorge für die dauerhafte Prüfbarkeit qualifizierter elektronischer Signaturen und Siegel sowie die Anzeigepflichten zu qualifizierten elektronischen Signatur- oder Siegelerstellungseinheiten.

Quelle / Link: Verordnung zu Vertrauensdiensten