Mittlerweile brennt es so richtig bei Verimi. Genüsslich breitet Lilith Wittmann in Verimi: Wenn Berater die Extrameile gehen weitere Details aus. Demnach konnte Verimi seine Zulassung als Zahlungsdienstleister[1]Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten in der Bundesrepublik Deutschland und setzt die Zahlungsdiensterichtlinie der Europäischen Union in … Continue reading nur dadurch erreichen und erhalten, indem die Geschäftsführung die eigenen Mitarbeiter aufforderte, bei einem Online-Photoshop, der zu dem Zeitpunkt Kunde des hauseigenen Zahlungsservice Verimi Pay war, für Umsatz zu sorgen. Denn, nur wenn eine bestimmte Mindestmenge an Transaktionen vorliegt, erneuert die BaFin die Zulassung als Zahlungsdienstleister nach dem ZAG. Kurzum: Der beste Kunde von Verimi Pay war letztlich Verimi.

Merkwürdig auch die Rolle eines ehemaligen PwC-Partners, der nach seiner Zeit als PwC-Berater bei Verimi den Onlineshop kwadrat.art gründete, der wiederum als einer der ersten Verimi Pay integrierte und über den zahlreiche Transaktionen durchgeführt wurden.

Doch damit nicht genug: Martin Tschirisch hat in einem Selbstversuch weitere gravierende Mängel beim Anmelde- bzw. Verifizierungsprozess der Verimi ID-Wallet festgestellt.[2]https://twitter.com/mtschirs/status/1555152964066607105.

Weitere Informationen:

Digitalisierung – Wie doof sind die eigentlich?

References

References
1 Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten in der Bundesrepublik Deutschland und setzt die Zahlungsdiensterichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht um. Quelle: Wikipedia
2 https://twitter.com/mtschirs/status/1555152964066607105

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