Wer heute anonym bezahlen will, verwendet dazu Bargeld. Mit dem digitalen Euro besteht diese Möglichkeit nur noch in eingeschränktem Umfang. Darauf verweist die aktuelle technische Richtlinie TR-03179-1 Central Bank Digital Currency des BSI. Ganz ohne ID wird es auch bei vollständig anonymen Wallets nicht gehen. Das BSI schlägt in diesem Fall die Einführung sog. ephemerer, flüchtiger IDs vor, die sich bei jeder Transaktion ändern[1]Vgl. dazu: Digitaler Euro: BSI rät für anonymes Bezahlen zu verschiedenen Wallets.

Hier die betreffenden Passagen: (Kapitel 2.2.4.1 Anonymity of payments and wallets)

Eines der Markenzeichen von Bargeld als bestehendes Zentralbankgeld ist die nahezu vollständige Anonymität, die es den Nutzern bietet. Dies ist auch einer der größten Unterschiede zwischen Bargeld und den meisten bestehenden elektronischen Zahlungslösungen, die im Prinzip eine vollständige Sichtbarkeit aller Zahlungen ermöglichen. Es liegt auf der Hand, dass die Nutzer ein berechtigtes Interesse daran haben können, Zahlungen durchzuführen, ohne einer vollständigen Überwachung ausgesetzt zu sein. Es ist ebenfalls klar, dass vollständig anonyme CBDC mit den bestehenden KYC- und AML-Vorschriften in Konflikt geraten und für illegale Zwecke missbraucht werden könnten.

Ein allgemeiner Ansatz zur Lösung dieses Dilemmas besteht in der Verwendung verschiedener Arten von Geldbörsen mit unterschiedlicher Funktionalität. Je nach der Menge an persönlichen Informationen, die sie erfordern, können Wallets Zahlungen nur mit bestimmten Einschränkungen vorgenommen werden (z. B. Höhe des gespeicherten Geldbetrags, Anzahl der Zahlungen pro Tag, Geldbetrag pro Transaktion oder pro Tag) oder ohne derartige Beschränkungen (abgesehen von allgemeinen Beschränkungen, falls die Zentralbank es für angebracht hält, diese aufzuerlegen). Dieser Ansatz kann zu (mindestens) zwei Arten von Geldbörsen führen: Völlig anonyme Wallets, die keine persönlichen Informationen erfordern und Beschränkungen unterliegen, und personalisierte Geldbörsen, die vollständig rückverfolgbar sind, aber keinen Beschränkungen unterliegen.

Die endgültige Wahl und die technische Umsetzung müssen in jedem Fall klar dokumentiert werden und alle Geldbörsen müssen
einen eindeutigen Identifikator haben, um an einer Transaktion teilnehmen zu können. Im Falle vollständig anonymer
Geldbörsen könnte dies eine ephemere ID sein, die sich bei jeder Transaktion ändert.