Am 18. Juni 2026 haben sich die EU-Mitgliedstaaten im eIDAS-Ausschuss auf eine Regelung geeinigt, die einen monatelangen Konflikt um das biometrische Portraitbild in der EUDI Wallet beendet — zumindest formell. Die Europäische Kommission hatte ursprünglich ein verpflichtendes Gesichtsfoto als Bestandteil der Person Identification Data (PID) durchsetzen wollen. Eine Gruppe von Mitgliedstaaten widersprach aus Datenschutzgründen. Das Ergebnis: Staaten können das Portraitbild optional gestalten — sie müssen es aber nicht.

Diese Formulierung klingt nach Flexibilität. Sie ist es auch — aber nicht notwendigerweise zugunsten der Bürger.


Die PR-Schere: „Freiwillig” als Kommunikationskategorie

Der Kompromiss operiert auf zwei Ebenen gleichzeitig, und diese beiden Ebenen decken sich nicht.

Kommunikationsebene: Die EUDI Wallet ist für Bürger nicht verpflichtend. Das Portraitbild kann optional sein. Nutzerkontrolle, selektive Offenlegung, Datensparsamkeit — so lautet die offizielle Selbstbeschreibung des Systems.

Operative Ebene: Mitgliedstaaten, die das Portraitbild nicht optional gestalten, schaffen de facto einen Zwang. Und selbst in Staaten mit Opt-out-Möglichkeit gilt: Sobald Arbeitgeber, Behörden, Ärzte oder Transportunternehmen das biometrische Bild zur Bedingung ihrer Dienste machen, ist Freiwilligkeit eine Fiktion. Thomas Lohninger von Epicenter.works bringt es auf den Punkt: Die Machtverhältnisse in der Gesellschaft sind so beschaffen, dass Zustimmung in vielen Situationen nicht wirklich frei gegeben wird.

Diese Diskrepanz zwischen kommunizierter Freiwilligkeit und strukturell induziertem Zwang ist eine klassische PR-Schere — und sie ist im Design des Kompromisses bereits angelegt, nicht erst eine mögliche Abweichung in der Praxis.


Warum das Portraitbild? Die Interoperabilitätslogik

Die Kommission nennt zwei Hauptgründe für das Festhalten am biometrischen Bild:

Erstens Interoperabilität: Australien, Japan und Kanada haben den ISO-Standard 18013-5 (Mobile Driving License) übernommen, der ein Portraitbild vorsieht. Ohne das Bild ist die EUDI Wallet in diesen Ländern eingeschränkt nutzbar. Das ist ein legitimes technisches Argument — aber es erklärt den Zwang zur Einbettung in das Identitätssystem nicht. Interoperabilität mit Drittstaaten und verpflichtende biometrische Datenerhebung für EU-Bürger sind nicht dasselbe.

Zweitens Präsenzszenarien: Bei Face-to-Face-Interaktionen mit Dienstleistern soll das Bild die Identifikation erleichtern. Auch das i…