2017 forderte der Deutsche Städte- und Gemeindebund, dass Kommunen nicht länger als kostenlose Datenlieferanten privater Plattformen fungieren dürfen. 2026 steht dieselbe Grundfrage erneut auf der Tagesordnung – diesmal in Form der EUDI-Wallet. Nur die Vorzeichen haben sich gedreht: Kommunen sollen nun nicht mehr Daten abgeben, sondern Identitäten beglaubigen. Was das bedeutet, ist noch nicht entschieden.
Wenn eine politische Frage nach acht Jahren unverändert wiederkehrt, liegt das selten an Vergesslichkeit. Meistens liegt es daran, dass sie strukturell nicht gelöst wurde – sondern nur überlagert.
Im Sommer 2017 beschrieb Gerd Landsberg, damals Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die kommunale Datenlage mit einer Präzision, die heute noch zutrifft: Kommunen wissen, wo ihre Bürger geboren sind, wo sie wohnen, welche Verkehrsmittel sie nutzen, ob sie ein Auto haben. Dieses Datenfundament, das über Jahrzehnte in Registern, Ämtern und Verwaltungsvorgängen aufgebaut wurde, drohte in der aufkommenden Plattformökonomie ohne institutionellen Schutz an private Akteure zu fließen – unentgeltlich, unkontrolliert, ohne Gegenwert. Landsberg forderte ein Digitalgesetzbuch, das die Eigentumsfrage an kommunalen Infrastrukturdaten klärt. Wenn Daten das neue Öl seien, so seine Metapher, sollten Kommunen nicht nur Ölarbeiter, sondern auch Ölscheichs sein dürfen.
Diese Forderung blieb strukturell uneingelöst. Es gab keine durchgreifende Regelung, keine klare Antwort auf die Frage: Wem gehören die Daten, die Kommunen in öffentlicher Funktion erheben? Und wer entscheidet, wer sie zu welchen Bedingungen nutzen darf?
Die Frage kehrt wieder – mit vertauschten Vorzeichen
Die EUDI-Wallet, die bis 2027 mit kommunaler Akzeptanzpflicht eingeführt werden soll, stellt dieselbe Grundfrage erneut – aber in umgekehrter Richtung. 2017 ging es darum, dass Kommunen ihre Daten nicht unkontrolliert abgeben wollen. 2026 geht es darum, dass Kommunen als Aussteller und Akzeptanzstellen digitaler Identitätsnachweise in ein europäisches Identitätsökosystem eingebunden werden sollen. Nicht als Datengeber, sondern als Datentreuhänder und Beglaubigungsinstanz.
Das klingt nach Aufwertung. Faktisch ist es eine neue Verhandlungsrunde über dasselbe ungeklärte Terrain: Welche Rolle übernehmen Kommunen in der digitalen Infrastruktur – und wer definiert die Bedingungen dieser Rolle?
Die EUDI-Wallet ist eine europäische Antwort auf die Frage digitaler Souveränität. Sie soll Bürgern ermöglichen, ihre Identität selbstbestimmt und grenzüberschreitend nachzuweisen, ohne auf amerikanische Plattformen oder nationale Insellösungen angewiesen zu sein. Dieser Ansatz ist grundsätzlich richtig. Aber er verlagert das Souveränitätsproblem, ohne es zu lösen: Wer die Infrastruktur kontrolliert, über die Identitäten ausgestellt, gespeichert und geprüft werden, hat strukturellen Einfluss auf das gesamte Identitätsökosystem. Und genau hier sind Kommunen der kritische Engpass – als diejenigen, die Geburtsurkunden ausstellen, Meldedaten führen und Fahrerlaubnisse verwalten.
Datensouveränität ist keine technische, sondern eine institutionelle Frage
Das Positionspapier des Deutschen Städtetags zur EUDI-Wallet beschreibt auf mehreren Ebenen, was fehlt: einheitliche technische Standards, funktionierende Schnittstellen, klare Haftungsregelungen, ausreichende Haushaltsmittel, eine verbindliche Governance-Struktur zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Jede dieser Forderungen ist berechtigt. Aber in ihrer Gesamtheit verweisen sie auf ein tieferliegendes Defizit: Kommunen werden als operative Pflichtakteure in ein System eingeplant, dessen institutionelle Architektur noch nicht existiert.
Das ist kein Umsetzungsdefizit. Es ist ein Souveränitätsdefizit. Kommunale Datensouveränität bedeutet nicht nur, dass Daten nicht unkontrolliert abfließen dürfen. Es bedeutet auch, dass Kommunen aktiv mitgestalten, in welcher Infrastruktur ihre Daten genutzt werden, unter welchen Bedingungen sie Identitätsnachweise ausstellen, und welche Haftungs- und Verantwortungsstrukturen gelten, wenn etwas schiefläuft.
Genau das ist bislang nicht gesichert. Die Anforderung an kommunale Akzeptanzstellen kommt top-down, ohne dass die kommunale Ebene an der Governance-Architektur der EUDI-Wallet verbindlich beteiligt wurde. Schnittstellen zu Fachverfahren fehlen noch. Fachverfahrenshersteller sind nicht zentral zur Bereitstellung verpflichtet. Der Starttermin 2027 ist gesetzt, die Voraussetzungen sind es nicht.
Das strukturelle Muster
Was 2017 als Warnung vor der unkontrollierten Weitergabe kommunaler Infrastrukturdaten formuliert wurde, tritt 2026 in neuer Form auf: Kommunen sollen Verantwortung für eine digitale Identitätsinfrastruktur übernehmen, ohne deren Bedingungen wesentlich mitzubestimmen. Damals drohte die Plattformökonomie, kommunale Daten zu vereinnahmen. Heute droht eine gut gemeinte europäische Digitalinitiative, Kommunen als Vollzugsebene einzuplanen, ohne ihre strukturellen Voraussetzungen zu sichern.
Der gemeinsame Nenner ist das ungeklärte Verhältnis zwischen kommunaler Handlungsfähigkeit und übergeordneten Digitalstrategien. Kommunen sind in beiden Fällen keine passiven Objekte – sie sind die Instanz, die dem digitalen Infrastrukturversprechen erst Wirklichkeit verleiht. Ohne funktionsfähige kommunale Aussteller- und Akzeptanzprozesse gibt es keine belastbare EUDI-Wallet. Ohne rechtssichere Datentreuhänderschaft gibt es keine digitale Souveränität, sondern nur eine neue Abhängigkeit – diesmal von europäischen Konsortien statt von amerikanischen Plattformen.
Was jetzt entschieden werden muss
Der Deutsche Städtetag fordert zu Recht eine verbindliche Beteiligung der Kommunen an den Steuerungs- und Entscheidungsprozessen der EUDI-Wallet-Einführung. Diese Forderung ist mehr als ein verwaltungspolitisches Interesse an Mitsprache. Sie ist die Bedingung dafür, dass die EUDI-Wallet das hält, was sie verspricht: digitale Souveränität nicht nur für Bürger, sondern auch für die öffentliche Infrastruktur, die sie trägt.
Was 2017 als konzeptuelle Forderung formuliert wurde, ist 2026 eine Entscheidungssituation. Die EUDI-Wallet ist die erste große Infrastrukturinitiative, bei der kommunale Datensouveränität nicht nachträglich eingefordert werden kann – sie muss von Anfang an in die Architektur eingebaut sein. Ob das gelingt, wird nicht in Brüssel entschieden. Es wird in den Rathäusern entschieden.
Quellen: Positionspapier des Deutschen Städtetags zur EUDI-Wallet (2026); Ralf Keuper, „Die Schlüsselstellung der Kommunen in der Identity Economy“, identity-economy.de (2017)