Schleswig-Holstein integriert die Nect Wallet in sein digitales Serviceportal – mit Dataport als Multiplikator und der EUDI-Wallet als strategischem Horizont. Technisch ist das Modell überzeugend: Nect hat das Vertrauensniveau „hoch” erlangt, die Gematik-Listung bestätigt institutionelle Reife. Die entscheidende Frage aber stellt sich erst nach dem Launch: Wie viele Fachverfahren akzeptieren die Wallet-Credentials produktiv – und nicht nur als formale Option?
Die Ankündigung kommt knapp formuliert, enthält aber mehrere analytisch relevante Schichten. Das Land Schleswig-Holstein erweitert sein digitales Serviceportal um die Nect Wallet als Identifizierungskomponente. Die technische Umsetzung übernimmt Dataport AöR. Die Nect Wallet ergänzt dabei bestehende Verfahren – insbesondere die BundID –, ersetzt sie nicht. Und am Horizont steht die EUDI-Wallet als europäischer Rahmen, in den sich diese Lösung mittelfristig einfügen soll.
Diese drei Ebenen – technische Reife, institutionelle Reichweite, strategische Anschlussfähigkeit – verdienen eine differenzierte Betrachtung.
Das Vertrauensniveau: kein offenes Problem mehr
Der naheliegende Einwand gegen KI-basierte Video-Ident-Verfahren im Verwaltungskontext lautete bislang: Reicht das Vertrauensniveau für rechtserhebliche Verwaltungsakte? Diese Frage ist für Nect formal beantwortet. Nach einer Auditierung durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle erfüllt Nect das Vertrauensniveau „hoch” gemäß BSI-TR 03147 – sowohl für die ePass-Variante als auch für das automatisierte Video-Ident-Verfahren. Seit August 2025 ist Nect Ident mit ePass zudem das erste und bislang einzige Video-Fernidentifikationsverfahren, das von der Gematik für die Telematikinfrastruktur gelistet wurde – ein institutionelles Gütesiegel, das über den Gesundheitssektor hinaus wirkt.
Damit ist die übliche…
