Die Bundesregierung hält an ihrem Starttermin fest, doch die eigene Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zeigt: Zero-Knowledge-Proofs fehlen, das Lichtbild kommt erst später, und rund 79 Millionen Euro sind bereits verbraucht. Ein Essay über den Zustand der deutschen EUDI-Wallet – zwischen Zuversicht und offenen Baustellen.


Am 20. Juli 2026 hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur deutschen EU Digital Identity Wallet beantwortet – 34 Fragen, teils mit Unterfragen, zu Zeitplan, Architektur, Datenschutz, Kosten und Governance. Das Dokument ist in seiner Detailtiefe bemerkenswert offen, und gerade deshalb aufschlussreich: Es zeigt eine Regierung, die an ihrem selbstgesetzten Termin – dem 2. Januar 2027 – unbeirrt festhält, während zentrale technische und funktionale Bausteine noch nicht vorliegen.

Am Starttermin selbst lässt die Antwort keinen Zweifel: Man halte “unverändert” daran fest. Zugleich wird der Funktionsumfang zum Start deutlich eingehegt. Verfügbar sein sollen zunächst der digitale Ausweis auf Basis von Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel sowie erste digitale Nachweise wie der Führerschein. Qualifizierte elektronische Signatur, Pseudonyme, Zahlungsautorisierung, Gesundheits- und Versicherungsnachweise, Vollmachten oder behördliche Genehmigungen – all das bleibt der “iterativen” Weiterentwicklung vorbehalten, mit Verweis darauf, dass die entsprechenden EU-Durchführungsrechtsakte teils noch fehlen. Die Wallet startet damit als Ausweis-App mit Erweiterungsoption, nicht als das umfassende digitale Identitätsinstrument, das die eIDAS-2.0-Verordnung im Grundsatz vorsieht.