Über den Mythos, dass die Anwendung von elektronischen Vertrauensdiensten doch viel zu kompliziert sei. Auch im 9 bzw. 6 Jahr nach Inkrafttreten der eIDAS-VO bzw. des Vertrauensdienstegesetz, sucht man im E-Government-Gesetz oder auch im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), den Begriff Vertrauensdienste vergeblich.

Und wenn der Begriff Signatur im OZG verwendet wird, dann nur im Kontext, dass diese durch die eID in den entsprechenden Portalen nicht benötigt wird.

Aber warum ist dies so? Sind Vertrauensdienste wie Siegel, Signatur, Zeitstempel, Prüf- und Bewahrungsdienste in der Praxis tatsächlich so kompliziert, dass man nach anderen Möglichkeiten suchen muss?

Oder muss man nur nach dem richtigen Vertrauensdienst beim passenden Anbieter in der geeigneten Ausprägung suchen?