Lange drehte sich die Debatte über die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) um Rollen und Zuständigkeiten: Wer stellt aus, wer prüft, wer betreibt die Wallet, wer zertifiziert. Je näher der Start rückt, desto drängender wird eine andere Frage: Wer verdient eigentlich woran? Ashok Singal geht dieser Frage in einer am 6. Oktober 2026 im Fachportal Biometric Update erschienenen Analyse nach. Er stützt sich auf ein Webinar von Dock Labs, einem Anbieter von Infrastruktur für wiederverwendbare digitale Identitäten und verifizierbare Nachweise (Plattform „Truvera“). Gesprochen haben dort Richard Esplin, Head of Product, und Agne Caunt, Product Owner. Das Ergebnis ist eine klare Rangfolge. Die Prüfer (Verifier bzw. Relying Parties) haben die stärksten kurzfristigen Argumente auf ihrer Seite. Danach folgen die Aussteller von Nachweisen (Issuer) und die Betreiber übergreifender Credential-Netzwerke. Am wenigsten Spielraum haben die Wallet-Anbieter.

Diese Rangfolge ist plausibel. Interessanter ist allerdings, was die Analyse nicht ausspricht, obwohl es aus ihren eigenen Prämissen folgt.


Was die Verordnung vorab entscheidet

Die Stärke der Analyse liegt in ihrem Ausgangspunkt. Sie beginnt nicht bei möglichen Erlösmodellen, sondern bei den Festlegungen der eIDAS-2.0-Verordnung (EU) 2024/1183, die jedem Geschäftsmodell vorausgehen. Drei davon sind entscheidend.

Erstens ist die Basisidentität kostenlos. Für natürliche Personen müssen Ausstellung, Nutzung und Widerruf der notifizierten Wallet und der staatlichen Personenidentifizierungsdaten gebührenfrei sein. Wer privat Nachweise ausstellt, kann also kein Geschäft auf dem Verkauf der Kernidentität aufbauen. Spielraum gibt es nur bei Attributen, die der Staat nicht liefert, etwa Qualifikationen, Einkommen, Mitgliedschaften oder Berufszulassungen.

Zweitens ist ein Teil der Akzeptanz verpflichtend, allerdings nach einem eigenen Zeitplan. Artikel 5f der Verordnung verpflichtet bestimmte private Relying Parties, die EUDI-Wallet zu akzeptieren. Gemeint sind Dienste, die eine starke Nutzerauthentifizierung verlangen, sowie unter bestimmten Bedingungen sehr große Online-Plattformen. Die Frist beträgt 36 Monate ab Inkrafttreten der einschlägigen Durchführungsrechtsakte. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen, und die Pflicht greift nur, wenn der Nutzer die Wallet freiwillig verwenden will. Eine Akzeptanzpflicht erzwingt eine Implementierung. Sie garantiert weder Nutzung noch Einsparungen.

Drittens ist die Nachverfolgung der Nutzung stark eingeschränkt. Durch selektive Offenlegung können Nutzer einzelne Attribute nachweisen, etwa eine Altersgrenze, ohne das ganze Dokument zu zeigen. Zugleich begrenzt die Verordnung, was Wallet-Anbieter über die Nutzung erfahren und miteinander verknüpfen dürfen.

Die Schlussfolgerung der Analyse ist folgerichtig. Am leichtesten lassen sich Modelle aufbauen, die weder einen neuen Zahlungsstrom noch Nutzungsdaten brauchen. Das trifft vor allem auf Prüfer zu, die bestehende Verifikationskosten durch eine Wallet-Präsentation ersetzen.

Ein bemerkenswerter Positionswechsel

Aufschlussreich wird die Analyse, wenn man sie neben frühere Veröffentlichungen von Dock Labs legt, auf dessen Webinar sie sich stützt. Vor nicht allzu langer Zeit hat Dock Labs das Modell „Verifier zahlt Issuer“ noch als das fehlende Stück beschrieben, ohne das die EUDI-Wallet nicht funktionieren werde. Der Prüfer sollte den Aussteller für jede Nutzung eines Nachweises vergüten und so ein Schwungrad in Gang setzen: mehr ausgestellte Nachweise, mehr Akzeptanz, mehr Nachfrage nach weiteren Ausstellern. In einer von Dock ausgerichteten Diskussion bezeichnete der Deloitte-Experte Joran Frik dieses Modell als das wahrscheinlichste. Dock selbst stellte eine datenschutzwahrende Variante davon vor.

In Singals Analyse steht dasselbe Modell vor zwei ungelösten Fragen. Warum sollte ein Prüfer für einen Nachweis zahlen, den der Inhaber ohnehin schon besitzt und vorlegt? Und wie soll pro Nutzung abgerechnet werden, ohne offenzulegen, welcher Inhaber welchen Nachweis vorgelegt hat? Schon in der Zusammen…