Von Ralf Keuper

Hin und wieder stellt sich während der Lektüre von Interviews älteren Datums ein Déjà-vu – Erlebnis ein. So äußerte sich im Jahr 2000 der damalige Geschäftsführer von D-Trust, Berthold Stukenbröker, in einem Interview zuversichtlich, dass die verschiedenen Anbieter im E-Commerce sich schon bald auf die Verwendung einheitlicher Standards für die digitale Unterschrift einigen würden.

Bislang jedoch steht die flächendeckende Verbreitung der digitalen Signatur in Europa noch immer in den Anfängen, wenngleich die Zahl der Initiativen und Services in den letzten zwei Jahren zugenommen hat (Vgl. dazu: Bundesdruckerei und Procilon planen europaweite digitale Unterschrift). Mit eIDAS ist der regulatorische Rahmen für die Fernsignatur vorhanden. In einem Interview fasste Johannes Leser von Namirial Deutschland im vergangenen Jahr den aktuellen Stand zusammen. Leser empfiehlt die Signatur nicht isoliert zu betrachten:

Wichtig ist für die Gestaltung rechtsgültiger Prozesse, die Signatur nicht isoliert zu betrachten. Je nach Anwendung kann die Identifikation bedeutender sein als die Signatu…