Der Digitalverband begrüßt die geplante Reaktivierung der eID-Funktion, mahnt aber konsequente Technologieoffenheit und zusätzliche Digitalisierungsschritte an. Insbesondere die Integration biometrischer Verfahren und die strategische Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet stehen im Fokus der Forderungen.
Der Digitalverband Bitkom hat im Oktober 2025 Stellung zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift bezogen. Während der Verband die Initiative zur Reaktivierung und Verbreitung der eID-Funktion in Deutschland grundsätzlich befürwortet, identifiziert er erheblichen Nachbesserungsbedarf, um das Potenzial digitaler Identitäten vollständig auszuschöpfen.
Im Zentrum der Kritik steht die unzureichende digitale Skalierung des geplanten PIN-Rücksetzdiensts. Die vorgesehene postalische Zustellung der PIN wird als nicht zeitgemäß bewertet. Stattdessen schlägt Bitkom einen volldigitalen Service vor, der biometrische Verifikation mittels Selfie-Video in Kombination mit einem NFC-Abgleich der eMRTD-Daten des Reisepasses nutzt. Die Verwaltungsvorschrift sollte entsprechend technologieoffen formuliert werden, um solche alternativen Verfahren rechtlich zu ermöglichen. Zudem fordert der Verband eine frühzeitige Transparenz bezüglich der Gebührenhöhe für die PIN-Zustellung, da unklare Kosten die Akzeptanz der eID-Funktion gefährden könnten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft die eMRTD-Funktion des Reisepasses. Bitkom fordert deren explizite Zulassung als vollwertiges Identifikationsmittel für digitale Fernnutzungen über die bloße PIN-Zustellung hinaus. Diese Maßnahme würde die Reichweite digitaler Identitätsnachweise signifikant erweitern und könnte als Übergangslösung bis zur flächendeckenden Einführung der EUDI-Wallet fungieren.
Die durchgängige Technologieoffenheit der Verwaltungsvorschrift bildet einen Querschnittsaspekt der Bitkom-Forderungen. Der Verband sieht die Notwendigkeit, innovative Identifikationsmethoden wie automatisiertes Video-Ident, biometrische Fernverifikation oder qualifizierte elektronische Signaturen rechtlich zu verankern. Nur so könne Deutschland im internationalen Wettbewerb um digitale Verwaltungsdienstleistungen konkurrenzfähig bleiben.
Zur Vollendung der Ende-zu-Ende-Digitalisierung regt Bitkom an, rechtliche Grundlagen zu schaffen, die eine Nutzung des digital hinterlegten Lichtbilds aus dem Personalausweis für Fachverfahren ermöglichen. Als Anwendungsfall wird die Lichtbildübernahme beim digitalen Führerschein genannt. Darüber hinaus müsse die für Ende 2026 erwartete EUDI-Wallet bereits jetzt strategisch in die Planung einbezogen werden. Die europäische Identitätslösung erfordere eine Formulierung der Verwaltungsvorschrift, die eine nahtlose Integration zukünftiger digitaler Identifizierungsmittel gewährleistet.
Die Stellungnahme verdeutlicht Bitkoms Position, dass die geplante Änderung der Verwaltungsvorschriften zwar einen notwendigen, aber bei weitem nicht ausreichenden Schritt darstellt. Der Verband sieht in einer umfassenden Modernisierung und Digitalisierung der Identifikationsverfahren eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung Deutschlands zu einem leistungsfähigen und souveränen Digitalstandort.
