Bitkom hat mit seiner Charta zum EUDI-Ökosystem sechs Voraussetzungen formuliert, die auf den ersten Blick wie ein Pflichtenheft für einen reibungslosen Rollout wirken: frühe Einbindung privater Anbieter, klare Rollenverteilung zwischen Bund, Ländern und Wirtschaft, Planungssicherheit bei Standards und Zeitplänen, einfache Nutzerführung, sektorübergreifende Interoperabilität und konkrete Use Cases samt Kommunikation. Liest man die Liste jedoch als Symptombeschreibung statt als Wunschzettel, ergibt sich ein anderes Bild: Bitkom warnt indirekt vor genau jener Lücke zwischen technischer Bereitstellung und tatsächlicher Nutzung, die bereits andere deutsche Identitätsinitiativen ausgebremst hat.


Der Befund hinter der Charta

Zwei Zahlen rahmen das Problem. Erstens die Pilotierung: Nach Angaben von Bitkom waren Anfang März 2026 150 Use Cases eingereicht, 53 für die SPRIND-Sandbox angemeldet – und lediglich fünf erfolgreich umgesetzt. Für einen Go-live am 2. Januar 2027 ist das eine schmale Basis, zumal die Sandbox erst seit April 2026 überhaupt Electronic Attestations of Attributes testet, also über die reine Identifizierungsfunktion hinausgeht. Zweitens die Bekanntheit: Eine Bitkom-eigene Erhebung vom April 2026 ergab, dass 52 Prozent der Befragten noch nie von der EUDI-Wallet gehört hatten, weitere 18 Prozent den Begriff zwar kannten, aber nicht wussten, worum es geht. Nur ein Viertel gab an, das Konzept zu verstehen oder erklären zu können.

Diese beiden Befunde verstärken sich gegenseitig, statt sich zu relativieren. Eine Wallet mit dünner Anwendungsbasis braucht besonders überzeugte, gut informierte Erstnutzer, um die Netzwerkdichte aufzubauen, von der ihr Erfolg abhängt. Genau diese Gruppe fehlt laut Bitkoms eigener Umfrage bislang. Die parallel veröffentlichte Zustimmungsstudie, wonach 54 Prozent der Bürger die Wallet nutzen wollen, ändert daran wenig: Nutzungsbereitschaft und Nutzungsfähigkeit sind zwei verschiedene Dinge, und die Kluft zwischen beiden lässt sich nicht durch eine Charta, sondern nur durch funktionierende Anwendungen schließen.

Ein bekanntes Muster

Für die Einordnung lohnt der Rückblick auf die eID-Funktion des Personalausweises, auf die Vertreter der Wirtschaftsverbände in ihrem Positionspapier von 2025 bereits als abschreckendes Beispiel verwiesen: ein technisch verfügbares, aber über Jahre kaum genutztes Identitätsmerkmal, weil Ausstellung, Akzeptanzstellen und Nutzerführung nie in ausreichender Dichte zusammenkamen. Verimi ist die privatwirtschaftliche Variante desselben Musters – ein Identitätsprojekt mit namhaften Gesellschaftern, das an genau der fehlenden Anwendungsdichte gescheitert ist, nicht an mangelnder technischer Substanz. Bitkoms Charta liest sich damit als Versuch, eine dritte Wiederholung zu verhindern: diesmal staatlich verordnet, mit festem Starttermin, aber ohne dass die Grundfrage – wer stellt aus, wer akzeptiert, unter welchen Bedingungen – bereits verlässlich beantwortet wäre. Bitkoms eigene Stellungnahme zum Referentenentwurf des Digitale-Identitäten-Gesetzes benennt diesen Punkt unmittelbar: Wer als authentische Quelle für Personenidentifizierungsdaten fungiert, sei im Entwurf nur unvollständig geregelt.

Die Hub-Lösung als pragmatische Antwort

Dass Unternehmen diese Unsicherheit nicht einfach aussitzen, zeigt die Bewegung hin zu gemanagten Zugangslösungen. Die Partnerschaft von Worldline und Lissi, mit der Banken über einen zentralen Wallet-Hub statt über Direktintegration an das EUDI-Ökosystem angebunden werden sollen, ist ein Indiz dafür, dass die Branche die Lücke zwischen 53 angemeldeten und 5 umgesetzten Sandbox-Fällen nicht durch Zuwarten, sondern durch zusätzliche Infrastrukturschichten zu schließen versucht. Ob solche Hubs die Netzwerkdichte tatsächlich beschleunigen oder lediglich eine neue Abhängigkeit von privaten Vermittlern erzeugen, ist eine offene, vorläufig noch nicht korrigierbare Frage – die Antwort hängt davon ab, wie viele weitere Sektoren (Versicherer, Hochschulen, Mobilitätsanbieter) diesem Muster folgen und ob die dabei entstehenden Standards tatsächlich, wie von Bitkom gefordert, sektorübergreifend interoperabel bleiben.

Was die Charta damit eigentlich leistet

Bitkoms sechs Forderungen sind, so gelesen, weniger ein Konstruktionsplan als eine Risikoliste derjenigen Stellen, an denen frühere deutsche Identitätsprojekte gescheitert sind: fehlende Anwendungsdichte, unklare Zuständigkeiten, mangelnde Planungssicherheit für Unternehmen, schlechte Nutzerführung, fehlende Interoperabilität, unzureichende Kommunikation. Dass ein Verband mit derart breiter Mitgliederbasis – von Deutsche Post und Telekom bis zu spezialisierten Wallet-Anbietern wie Nect oder Sproof – diese Liste geschlossen vertritt, ist ein Hinweis darauf, dass die Sorge vor einer erneuten Verimi- oder eID-Wiederholung branchenweit geteilt wird. Ob die Charta daran tatsächlich etwas ändert oder lediglich die Verantwortung im Falle eines schleppenden Starts vorab dokumentiert, wird sich erst am Umsetzungsstand der Sandbox in den verbleibenden Monaten bis Januar 2027 zeigen.

Ralf Keuper


Quellen