Diia, die digitale Verwaltungslösung der Ukraine, gilt mit 23 Millionen Nutzern und dem Anspruch, Verwaltung „unsichtbar” zu machen statt nur zu digitalisieren, vielen als Blaupause für die europäische EUDI Wallet. Doch der Vergleich hinkt an einer entscheidenden Stelle: Diia entstand unter zentralisiertem Mandat und existenziellem Handlungsdruck, die EUDI Wallet dagegen als Interoperabilitätsstandard zwischen 27 souveränen Implementierungen. Der Beitrag fragt, welche Erfolgsbedingungen tatsächlich übertragbar sind – und welche an die ukrainische Konstellation gebunden bleiben.


Ausgangspunkt

Wenn Kateryna Rabchynska, eine der Architektinnen von Diia, europäischen Regierungen ins Stammbuch schreibt, die geplante EUDI Wallet nicht als reines Infrastrukturprojekt zu behandeln, sondern als Vertrauens- und Nutzenversprechen[1]Diia architect warns against treating EUDI Wallet as another infrastructure project, trifft sie einen wunden Punkt. Die Diagnose ist richtig. Problematisch wird es dort, wo Diia – 23 Millionen Nutzer, Verwaltung „unsichtbar” gemacht statt nur digitalisiert – implizit oder explizit als Blaupause für ein europäisches Projekt herangezogen wird, das unter grundlegend anderen institutionellen Bedingungen entsteht. Genau diese Übertragbarkeitsannahme verdient eine kritische Prüfung, bevor sie sich als unhinterfragte Erfolgserzählung verfestigt.

Konstellationsanalyse: Zwei strukturell verschiedene Ausgangslagen

Ein Vergleich zweier Systeme ist nur so belastbar wie die Vergleichbarkeit ihrer Konstellationen. Bei Diia und der EUDI Wallet liegen diese denkbar weit auseinander.

Politisches Mandat und Entscheidungsgeschwindigkeit. Diia entstand unter einer zentralisierten Exekutive mit unmittelbarem politischem Rückhalt durch das Ministry of Digital Transformation und ein Mandat, das sich seit 2022 unter Kriegsbedingungen noch einmal verdichtet hat. Krisenzeiten erlauben eine Entscheidungsgeschwindigkeit und Durchgriffstiefe, die in normalen Verwaltungsverfahren nicht erreichbar ist – nicht, weil die handelnden Personen klüger wären, sondern weil der institutionelle Konditionalprogrammrahmen (im Sinne Luhmanns) unter Ausnahmebedingungen anders funktioniert als im demokratischen Regelbetrieb. Die EUDI Wallet hingegen entsteht im eIDAS-2.0-Rahmen als Verhandlungsergebnis von 27 Mitgliedstaaten mit je eigener Verwaltungstradition, eigenem Datenschutzregime und eigener föderaler oder zentralstaatlicher Verfasstheit. Subsidiarität ist hier nicht Beiwerk, sondern Konstruktionsprinzip.