Nach Ansicht der Bundesländer wäre eine “Bürger-ID” als praktikable Authentifizierung der Menschen gegenüber dem Staat geeignet. Damit ließe sich laut Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach (CSU) der gordische Knoten der digitalen Verwaltung lösen[1]Verwaltungsdigitalisierung: Bundesländer fordern einheitliche “Bürger-ID”. Als Vorbilder werden in dem Zusammenhang gerne die skandinavischen Länder oder Österreich genannt[2]Die “Bürger-ID”: Jeder Mensch eine Nummer im System?.

In ihren Acht Kernthemen der weiteren Verwaltungsdigitalisierung heißt es u.a.:

  • Einheitliche Deutschland-ID: Die jetzigen interoperable Servicekonten sollen nutzerorientiert weitergedacht und harmonisiert werden zu einem einheitlichen, bundesweiten Nutzerkonto (nach dem Beispiel Unternehmenskonto). Perspektivisch wird angestrebt, unter Einbindung der FITKO die Entwicklung der Wirtschafts- und der Bürger-ID in Einklang zu bringen.
  • Von der OZG-Umsetzung zur Volldigitalisierung: Um Erfahrung und Erkenntnisse für die Querbeziehungen zu Registermodernisierung[3]Vgl. dazu: Identifizierung, Authentisierung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Registermodernisierungsgesetz)[4]Vgl. dazu: Registermodernisierung: Der Bürger als lokaler Intermediär und anderen Großprojekten der Verwaltungsdigitalisierung zu sammeln, erfolgt eine qualitative Konzentration auf priorisierte Leistungen, die exemplarisch weiterentwickelt werden.
  • Schaffung von Schnittstellen über Ökosysteme vorantreiben: Bei der Schaffung von Schnittstellen durch fachlich geprägte Ökosysteme müssen alle Stakeholder organisatorisch eingebunden werden (FITKO, KoSIT, Fachverfahrenshersteller, ITDienstleister, gesetzgebende und vollziehende Behörden). Die Einbindung der Fachressorts muss über die Fachministerkonferenz erfolgen

Die Diskussion um die Einführung einer Personenkennziffer reicht bis in die 1970er Jahre.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages stellte im Mai 1976 fest, dass „aus verfassungs- und rechtspolitischen Gründen die Entwicklung, Einführung und Verwendung von Numerierungssystemen, die eine einheitliche Numerierung der Gesamtbevölkerung ermöglichen“, unzulässig seien[5]Die Numerierung der Bürger: Effizienzdenken versus Überwachungsangst

Als im Jahr 2007 die Steuer-ID von dem damaligen Finanzminister Steinbrück ins Leben gerufen wurde, geschah dies unter dem Hinweis, dass die Steuer-ID niemals zu einer Personenkennziffer ausgeweitet werden sollte[6]Streitfall Steuer-ID als Personenkennziffer und Bürger-ID

Schwere Bedenken gegen die Ausweitung der Steuer-ID zur Bürger-ID äußerte vor einiger Zeit der wissenschaftliche Dienst des Bundestages[7]Bundestagsgutachten: Schwere Bedenken gegen Steuer-ID als Bürgernummer[8]Vgl. dazu: Rechtliche Grenzen einer Personen- bzw. Unternehmenskennziffer in staatlichen Registern.

Ein konkreter Personenbezug der damit einfach verknüpfbaren Informationen könne die Sozial-, die Privat- und sogar die Intimsphäre betreffen. Zweckänderungen könnten einfach vorgenommen werden. Zudem sei es fraglich, ob der technische Schutz ausreichte.

Erst vor gut zwei Wochen lehnten die EU-Abgeordneten den Vorschlag ab, den Bürgern der EU-Staaten eine eindeutige und dauerhafte Kennung zuzuweisen. Allerdings sieht der Kompromissvorschlag des EU-Parlaments vor, die Personenkennziffer auf grenzüberschreitende Verwaltungsdienste zu beschränken. Datenschützer monieren, dass die Einführung einer Personenkennziffer die Gefahr mit sich bringt, deren Nutzung – im Sinne einer schleichenden Zweckentfremdung (Function Creep) – zu einem späteren Zeitpunkt auszuweiten[9]EU-Parlament fordert Änderungen an der EUiD.

Eine besondere Rolle bei der Einführung der Bürger-ID kommt der FITKO (Föderale IT-Kooperation) zu.

Die FITKO hat die Aufgabe, den IT-Planungsrat organisatorisch und fachlich zu unterstützen. Dies umfasst konkret die Koordinierung und operative Steuerung von Projekten bzw. Aufgaben des IT-Planungsrates. Die konkreten Aufträge für die FITKO erteilt der IT-Planungsrat. Dies kann etwa die Koordination der Zusammenarbeit von Bund in Ländern im IT-Bereich und die Projektsteuerung von IT-Projekten für die föderale Verwaltung umfassen. Derzeit verantwortet die FITKO die Koordination und Zusammenführung von Aktivitäten zur Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland auf und zwischen allen föderalen Ebenen. Zudem soll sie eine föderale IT-Strategie erarbeiten und umsetzen. Auch die Konzeption einer föderalen IT-Architektur bzw. deren Weiterentwicklung gehört zu den derzeitigen Aufgaben der FITKO. Weiterhin hat die FITKO die gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln im Bereich der föderalen Digitalisierung. Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes übernimmt die FITKO in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat das übergeordnete Programmmanagement hinsichtlich der Umsetzung im föderalen Rahmen[10]Wikipedia

Wie eine Behörde mit 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das ihnen von den Ländern zugedachte Arbeitspensum bewältigen soll, ist eine spannende Frage. Das wird auch mit externer Unterstützung schwierig.