Von Ralf Keuper

Im Zuge der Registermodernisierung soll die SteuerID zur BürgerID bzw. allgemeinen Personenkennziffer erweitert werden[1]Streitfall Steuer-ID als Personenkennziffer und Bürger-ID. Dagegen wird von einigen Seiten starke Kritik laut[2]Jetzt kommt die Nummer, mit der staatliche Datenbanken zusammengeführt werden können. Nachdem der Entwurf des Gesetzes zur Registermodernisierung sowohl den Bundestag[3]Ja zur Einführung einer Identi­fi­ka­tions­nummer für natür­liche Personen wie auch den Bundesrat[4]Bundesrat bestätigt Registermodernisierungsgesetz – Meilenstein auf dem Weg zu einer digitalen und bürgerfreundlichen Verwaltung erfolgreich passiert hat, könnte die letzte Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgen.

In ihrem Gutachten Registermodernisierung. Datenschutzkonforme und umsetzbare Alternativen äußern die Autor:innen verfassungsrechtliche Bedenken:

Die Identifikationsnummer in ihrer gegenwärtigen Form ist ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen. Auch der Bundesfinanzhof urteilte 2012, dass die Identifikationsnummer nach § 139a AO zumindest zu jenem Zeitpunkt verfassungsrechtlichen Ansprüchen genüge. Hierbei unterstreicht die Urteilsbegründung, dass die Identifikationsnummer nur zu steuerlichen Zwecken verwendet werden darf, sodass die genannten Bedenken gegenüber einem allgemeinen Personenkennzeichnen hier nicht zum Tragen kamen. Der Hinweis in der Begründung des Gesetzentwurfs auf die höchstrichterlich bestätigte Verfassungskonformität der Steueridentifikationsnummer als Grundlage für die Reform ist insofern nicht zutreffend.

Weiterhin:

Die Einführung einer Personenkennziffer für alle Bürger und…

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