Von Ralf Keuper
Im Zuge der Registermodernisierung soll die SteuerID zur BürgerID bzw. allgemeinen Personenkennziffer erweitert werden[1]Streitfall Steuer-ID als Personenkennziffer und Bürger-ID. Dagegen wird von einigen Seiten starke Kritik laut[2]Jetzt kommt die Nummer, mit der staatliche Datenbanken zusammengeführt werden können. Nachdem der Entwurf des Gesetzes zur Registermodernisierung sowohl den Bundestag[3]Ja zur Einführung einer Identifikationsnummer für natürliche Personen wie auch den Bundesrat[4]Bundesrat bestätigt Registermodernisierungsgesetz – Meilenstein auf dem Weg zu einer digitalen und bürgerfreundlichen Verwaltung erfolgreich passiert hat, könnte die letzte Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgen.
In ihrem Gutachten Registermodernisierung. Datenschutzkonforme und umsetzbare Alternativen äußern die Autor:innen verfassungsrechtliche Bedenken:
Die Identifikationsnummer in ihrer gegenwärtigen Form ist ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen. Auch der Bundesfinanzhof urteilte 2012, dass die Identifikationsnummer nach § 139a AO zumindest zu jenem Zeitpunkt verfassungsrechtlichen Ansprüchen genüge. Hierbei unterstreicht die Urteilsbegründung, dass die Identifikationsnummer nur zu steuerlichen Zwecken verwendet werden darf, sodass die genannten Bedenken gegenüber einem allgemeinen Personenkennzeichnen hier nicht zum Tragen kamen. Der Hinweis in der Begründung des Gesetzentwurfs auf die höchstrichterlich bestätigte Verfassungskonformität der Steueridentifikationsnummer als Grundlage für die Reform ist insofern nicht zutreffend.
Weiterhin:
Die Einführung einer Personenkennziffer für alle Bürger und Steuerzahler, wie vom RegMoG-E vorgesehen, berührt in erheblicher Weise das Recht auf informationelle Selbst-bestimmung und ist vom BVerfG kritisch beurteilt worden. …
Es ist durchaus sehr zweifelhaft, ob die dahinterstehenden weitreichenden Ziele des Once-Only- und des No-Stop-Governments mit einem demokratischen freiheitlichen Rechtsstaat überhaupt in Einklang gebracht werden können angesichts der damit einhergehenden Machtverschiebungen, Verletzung der Kernelemente von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten sowie Standardisierung mit Aufgabe von Minderheitenschutz.
Die Vor- und Nachteile auf einen Blick:
Die Autor:innen bringen als eine Alternative zur geplanten allgemeinen Personenkennziffer, wie von Registermodernisierung vorgesehen, den Bürger als lokalen Intermediär ins Spiel.
So ließe sich für viele Verfahren als Regelfall die Übernahme der Funktion durch den Betroffenen selbst – technisch umgesetzt entweder in einer App, die digital signierte Informationen von den zuständigen Behörden speichert und verwaltet, ohne allerdings die Daten an den technischen Betreiber des Betriebssystems oder der App weiterzugeben, oder in einer Weiterentwicklung des elektronischen Personalausweises – etablieren. Der Rückgriff auf die Datenbank bei einer Behörde wäre dann nur noch in Fällen notwendig, bei denen der Betroffene nicht mitwirken kann oder will – also z.B. bei Verlust des Ausweises oder bei Vorgängen wie dem Zensus.
Das klingt ganz nach dem Einsatz selbstverwalteter Digitaler Identitäten, wie sie in dem vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projekt “Schaufenster Sichere Digitale Identitäten” für verschiedene Anwendungsfälle, darunter auch E-Government, entwickelt werden. Der Staat bzw. die Kommunen wären hier sowohl Aussteller (Issuer) als auch Verifizierer (Verifyer) der Identitätsinformationen. Beispielhaft dafür ist Kanada mit seinem Pan-Canadian Trust Framework[5]Digitale Identitäten: Lektionen aus Kanada.
References
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