Von Ralf Keuper

Das Vorhaben der Bundesregierung, die Steuer-ID zu einer Bürger-ID auszubauen[1]Bundesregierung befürwortet Steuer-ID als Bürgernummer, stößt auf breite Kritik.

Die Diskussion um die Einführung einer Personenkennziffer reicht bis in die 1970er Jahre[2]Die Numerierung der Bürger: Effizienzdenken versus Überwachungsangst.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages stellte im Mai 1976 fest, dass „aus verfassungs- und rechtspolitischen Gründen die Entwicklung, Einführung und Verwendung von Numerierungssystemen, die eine einheitliche Numerierung der Gesamtbevölkerung ermöglichen“, unzulässig seien

In dem Gutachten Rechtliche Grenzen einer Personen- bzw. Unternehmenskennziffer in staatlichen Registern setzten sich die Autoren kritisch-konstruktiv mit der Einführung einer Personenkennziffer auseinander((

Kommentare sind geschlossen.