Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0)
Die Bundesregierung hat eine Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen. Demzufolge soll das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen vom Jahr 2028 an beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden können. In den kommenden zwei…