In dem aktuellen Diskussionspapier Beyond EU Digital Identity Wallet – Diskussionspapier zur Erarbeitung einer prototypischen eIDAS 2.0- konformen Infrastruktur für Digitale Identitäten in Deutschland erteilt das Bundesministerium des Innern und für Heimat dem Einsatz von Distributed Ledger Technologies eine Absage:
Mit dem GovLabDE Digitale Identitäten hat die Bundesregierung den interministeriellen Austausch zu digitalen Identitäten institutionalisiert. In diesem Rahmen haben sich die Ressorts auf eine gemeinsame Zieldefinition verständigt, welche die Anforderungen an die Realisierung von Lösungen im Bereich der digitalen Identitäten beschreibt. So sollen Lösungen unter dem Leitsatz „Privacy und Security by Design“ entwickelt, eine breite Nutzbarkeit der Öffentlichkeit sichergestellt und Implementierungen als Open Source bereitgestellt werden, u.a. um Nachnutzungsmöglichkeiten einzuräumen. Ansätze, die auf Distributed Ledger Technology (DLT) beruhen, werden in der Zieldefinition für Umsetzungen Lösungen im Bereich der Digitalen Identitäten auf absehbare Zeit ausgeschlossen.
Das hat in der Krypto-Szene verständlicherweise für Aufregung gesorgt. “Die anscheinend vorherrschenden Vorurteile und Ängste des BMI lassen die Blockchain-Strategie der ehemaligen Bundesregierung wie einen Witz aussehen. So hatte man in der Blockchain-Strategie von 2019 auch die Erprobung der DLT-Technologie für die Verwaltung sowie öffentlichen Register vorgesehen. Von dieser Aufgeschlossenheit scheint man inzwischen nicht mehr viel zu halten”[1]Bundesregierung fordert Blockchain-Verzicht.
Ganz so überraschend kommt die Positionierung der aktuellen Bundesregierung indes nicht.
Bereits die alte Bundesregierung äußerte sich zu den Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie zurückhaltend, wie im Jahr 2018 in einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen[2]Blockchain und Distributed-Ledger-Technologien – Potenziale und Anwendungsfelder – Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN an die Bundesregierung:
Eine wesentliche Grundlage für die Blockchain-Infrastruktur, in der „SmartContracts“ zur Anwendung kommen, sind rechtssichere digitale Identitäten, sowohl für natürliche Personen als auch für Maschinen und Geräte. Bislang gibt es eine Reihe von Pilotprojekten in diesem Bereich, die aber nicht miteinander interoperabel sind. Es gibt derzeit auch noch keinen akzeptierten Standard für digitale Identitäten. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Erarbeitung der Blockc…
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