Ein digitales Ausweisdokument, das für Flugzeug-Boarding und Online-Proxy-Voting gilt – aber nicht im Wahllokal. Was der französische Fall über das eigentliche Problem digitaler Identitätssysteme verrät.


Eine parlamentarische Anfrage an die französische Nationalversammlung vom 18. März 2026 macht auf eine Situation aufmerksam, die auf den ersten Blick wie ein bürokratisches Versehen wirkt: Die App France Identité wird für Flugreisen, die Fahrzeugzulassung und die Online-Stellvertreterstimmabgabe (Maprocuration) anerkannt – nicht aber als Lichtbildausweis bei der physischen Stimmabgabe in Kommunalwahlen. Dasselbe digitale Dokument, das den Staat in anderen Kontexten vollständig überzeugt, scheitert ausgerechnet dort, wo staatliche Legitimation ihren symbolischen Kern hat: an der Urne.

Das ist kein Versehen. Es ist Systemlogik.

Nicht Technik, sondern Verwaltungsrecht

Die Ursache liegt nicht in technischen Unzulänglichkeiten von France Identité. Das Dokument ist kryptografisch gesichert, von der Direction Interministérielle du Numérique zertifiziert und rechtlich als qualifizierter digitaler Nachweis anerkannt. Das Problem liegt in einer Circulaire – einer Verwaltungsvorschrift, die die im Wahllokal zugelassenen Ausweisdokumente auflistet. Diese Vorschrift entstand in einer Zeit, in der digitale Identitätsdokumente konzeptuell noch nicht existierten. Sie kennt France Identité schlicht nicht.

Das ist regulatorische Pfadabhängigkeit in Reinform: Normen entstehen in einem bestimmten technischen und gesellschaftlichen Kontext, konservieren diesen Kontext durch ihre bloße Existenz und entwick…