Die deutsche Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 2025 eine Förderung von 131 Millionen Euro für die Entwicklung und Implementierung der European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) vorgesehen[1]Bundeshaushaltsplan 2025. Einzelplan 60. Allgemeine Finanzverwaltung. Diese Mittel fallen unter den Haushaltstitel „Digitalisierung der Verwaltung: Europäisches digitales Identitäts-Ökosystem / EUDI Wallet“ und sind Teil des Sonderfonds „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 (HG 2025, Drucksache 21/500) befindet sich derzeit in der parlamentarischen Diskussion.
Das Budget unterstützt die Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen der EU-Verordnung eIDAS 2.0, die eine Einführung interoperabler digitaler Identitäts-Wallets in Europa vorsieht. Die Verwaltung der Mittel übernimmt das neu gegründete Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) unter der Leitung von Karsten Wildberger.
Neben der Zuweisung für 2025 gibt es langfristige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 309,6 Millionen Euro bis 2029:
- 2026: 129 Mio. €
- 2027: 93 Mio. €
- 2028: 58,4 Mio. €
- 2029: 29,2 Mio. €
Die Mittel sollen mehrjährige Verträge zur technischen Entwicklung, Erprobung, Bereitstellung und zum Betrieb des deutschen EUDI-Wallet-Prototyps finanzieren. Geplante Aufgaben umfassen:
- Integration der EUDI Wallet mit bestehenden eID-Systemen (z. B. AusweisApp) und eGovernment-Diensten (z. B. BundID/DeutschlandID).
- Sicherheitszertifizierungen und EU-konforme Tests.
- Interoperabilitätstests mit Wallets anderer EU-Mitgliedstaaten.
- Infrastrukturverbesserungen für Identitätsausstellung und Credential-Management.
Diese Maßnahmen sind ein zentraler Bestandteil der souveränen digitalen Identitätsinfrastruktur Deutschlands.
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