Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) eine Weichenstellung vorgenommen, die weit über den engeren Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens hinausreicht. Wer den Entwurf liest, erkennt darin den ernsthaftesten Versuch seit Jahren, die EUDI Wallet von einem e-Government-Instrument zu einer Kerninfrastruktur der gesundheitlichen Daseinsvorsorge zu machen.
Der Kernmechanismus ist einfach beschrieben, aber institutionell folgenreich: Die elektronische Patientenakte (ePA) soll zum digitalen Eingangstor in die Versorgung werden – zur zentralen Plattform, über die Versicherte Gesundheitsdaten verwalten, Ersteinschätzungen erhalten und Termine buchen. Voraussetzung für diesen Zugang ist eine verbindliche Health ID. Ab dem 2. Januar 2027 wird dafür zusätzlich zur eID-Karte die EUDI Wallet zugelassen; ab dem 1. Dezember 2028 soll sie in der Versorgung „den gleichen Stellenwert wie die elektronische Gesundheitskarte” erhalten. Damit vollzieht sich – legislativ abgesichert und mit klaren Fristen – die Integration der EUDI Wallet in ein Funktionssystem, das für Luhmann paradigmatisch für den Typus des gesellschaftlich ausdifferenzierten Teilsystems stand: das Gesundheitssystem mit seinem binären Code krank/gesund und seinem Medium Behandlung.
Aus Sicht der digitalen Identitätsarchitektur ist dieser Schritt ambivalent. Positiv formuliert: Eine konsolidierte Health ID über die EUDI Wallet kann die heute noch ausgeprägte Identitätsfragmentierung im deutschen Gesundheitswesen überwinden – jede Klinik, jede App, jeder Kassendienstleister hat bislang sein eigenes Identitätsfragment aufgebaut, oft ohne Interoperabilität, selten mit klarer Datensouveränitätslogik. Die EUDI Wallet würde hier als gemeinsamer Authentifizierungskernel wirken und damit strukturell das leisten, was dezentrale SSI-Ansätze bislang nicht aus dem Pilotbetrieb herausgebracht haben.
Kritisch aber ist, was hinter diesem Konsolidierungsversprechen institutionell verankert wird: Die Gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH – soll als „steuernder Provider” für die digitale Gesundhei…
