Von Ralf Keuper

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein Rahmenwerk für Digitale Identitäten vorgestellt:

Der hier vorliegende erste Entwurf der Technischen Richtlinie TR-03159 “Mobile Identities” umfasst zwei Teile:

Der erste Teil präzisiert die Anforderungen der eIDAS-Verordnung bzw. des zugehörigen Durchführungsrechtsaktes für die Anforderungen an Vertrauensniveau für den Bereich der mobilen Identifizierung auf Vertrauensniveau “substantiell”. Dabei bleiben die Anforderungen implementierungsunabhängig.

Der zweite Teil beschreibt eine konkrete Implementierung basierend auf den Anforderungen des ersten Teils für das deutsche eID-System. Darüber hinaus enthält der zweite Teil Compliance-Anforderungen für einzelne Komponenten des mobilen eID-Systems.