Von Ralf Keuper

Mit der eIDAS-Verordnung wurde ein Rechtsrahmen verabschiedet, der die grenzüberschreitende elektronische Identifizierung und Abwicklung elektronischer Transaktionen im EU-Binnenmarkt regelt.

Damit soll die digitale Wirtschaft in der EU gestärkt werden. Hauptmerkmal ist die eIDAS-konforme Fernsignatur mitteld der eID.

Bei der Fernsignatur wird eine qualifizierte elektronische Signatur nicht mehr mit einer Signaturkarte erstellt, sondern von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter im Auftrag der unterzeichnenden Person.
Der Vorteil des neuen Verfahrens liegt darin, dass keine zusätzliche technische Ausstattung (Signaturkarte, Lesegerät) für das Erstellen einer qualifizierten elektronischen Signatur benötigt wird. Die unterzeichnende Person muss dafür gegenüber dem Vertrauensdiensteanbieter ihre Identität sicher nachweisen (in: Fernsignaturen mit der Online-Ausweisfunktion)

Wie passen nun eIDAS und Selbstverwaltete Digitale Identitäten zusammen?

Dieser Frage widmet sich der Bei…