Dänemark will Gesicht und Stimme per Urheberrecht schützen, Zypern hat es bereits getan, Giorgia Meloni meldet ihre Stimme als Marke an, ein Gericht in Tokio stützt sich auf das Persönlichkeitsrecht, und andere Staaten setzen auf das Strafrecht. Alle Ansätze klären, wer über ein Abbild verfügen darf. Keiner klärt, woran man im Einzelfall erkennt, ob ein Video oder eine Stimme echt ist. Hier liegt eine Frage, an der sich die Identity Economy messen lassen muss.


Wer über digitale Identität spricht, meint in der Regel Nachweise: Ausweise, Attribute, Wallets. Die Deepfake-Debatte setzt an einer anderen Stelle an. Sie fragt nach der Identität, die niemand ausgestellt hat, nämlich nach dem Gesicht und der Stimme eines Menschen, die sich mit generativer KI in wenigen Klicks nachbilden lassen. In den vergangenen Wochen und Monaten sind dazu mehrere Antworten entstanden, die sich in ihrer Logik deutlich unterscheiden.

Der urheberrechtliche Weg: Dänemark und Zypern

Dänemark will das Teilen realistischer Deepfakes von Gesicht und Stimme anderer Personen ohne deren Einwilligung verbieten. Der Entwurf ändert das Urheberrechtsgesetz, und große Plattformen sollen manipulierte Inhalte schnell entfernen müssen. Kulturministerin Zenia Stampe spricht vom Recht am eigenen Körper und an der eigenen Stimme. Ausgenommen sind Karikatur, Parodie, Satire und Kritik an Macht und Gesellschaft, es sei denn, die Nachahmung stellt Desinformation dar, die konkret Rechte oder wesentliche Interessen anderer oder Leben und Eigentum gefährdet. Die Durchsetzung würde über den Digital Services Act (DSA) laufen, die EU-Regeln zur Moderation von Online-Inhalten. Nach Angaben des Forschungsdienstes des Europäischen Parlaments war ein Inkrafttreten für Juli 2026 vorgesehen. Derselbe Dienst weist darauf hin, dass Deepfakes außerhalb Dänemarks weiter verfügbar blieben, solange andere Staaten oder die EU nicht nachziehen.

Zypern ist einen Schritt weiter. Im März 2026 hat das Parlament …