Die Bundesregierung hat eine Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen. Demzufolge soll das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen vom Jahr 2028 an beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden können. In den kommenden zwei Jahren soll das Bundesinnenministerium Standards und Schnittstellen für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen festlegen.

Um die Akzeptanz des zentralen Bundeskontos (Bund-ID) zu erhöhen, soll ein vereinfachtes Log-in entwickelt werden, das sich den Gepflogenheiten beim Online-Banking annähert. “Bisher müssen die Bürgerinnen und Bürger sich bei jeder Einwahl mit dem elektronischen Personalausweis (“ePerso”) identifizieren. Künftig soll dies nur beim ersten Mal notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale aus, etwa FaceID beim iPhone[1]Der Gang zum Amt wird immer digitaler.