Auszug aus der Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V(BVR) auf die Frage zur Ersetzbarkeit von Intermediären durch die Blockchain:

Die technischen Aufgaben eines Intermediärs können auf verschiedenen Wegen erbracht werden (ggf. auch mittels Blockchain als technischem Medium). Die Funktion (sic!) eines Intermediärs definieren sich aber aus dessen rechtlicher Stellung, d.h. wenn ein (definierter) Intermediär wie ein Handelsplatz für Wertpapiere (gem. MiFiD-II) benötigt wird, dann gelten die entsprechenden Regulierungen. Intermediäre haben neben der Vermittlungsfunktion insbesondere aber oft auch (implizite) Qualitätssicherungsfunktionen, die wesentlich zur Systemstabilität oder Verbraucherschutz beitragen