Von Ralf Keuper

Lassen sich Datenschutzbestimmungen wie die DSGVO mit Hilfe der Blockchain-Technologie wirksam umsetzen? Dieser Fragestellung wendet sich das Faktenpapier Blockchain und Datenschutz zu.

Im Kapitel “Motivation” benennen die Autoren die wesentlichen Brennpunkte: 

Mit den Errungenschaften der Basistechnologie öffentlicher Blockchains gehen viele Herausforderungen aus datenschutzrechtlicher Sicht einher. Denn Nutzer bewegen sich im rechtlichen Sinne der DS-GVO nicht anonym auf der Blockchain. Die Nachvollziehbarkeit aller jemals durchgeführten Transaktionen lässt Nutzer immer nur pseudonymisiert am System teilhaben. Bekannte Verfahren zur Erhöhung der Anonymität im Sinne des Datenschutzes beispielsweise durch Aggregation von Pseudonymgruppen oder die Verwendung von sich modifizierenden Pseudonymen sind nicht Teil des Grundentwurfs.

Außerdem stehen weitere inhärente Merkmale einer öffentlichen Blockchain im augenscheinlichen Widerspruch zu Vorgaben der DS-GVO. Die Begrenzung der Speicherdauer von personenbezogenen Daten, wie in der DS-GVO vorgesehen, ist nicht mit der Unveränderlichkeit der Anordnung der Blöcke öffentlicher Blockchains in Einklang zu …

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