Das KI-Gesetz der EU sieht u.a. vor, dass KI-Systeme Digitale Identitäten erhalten. So soll “durch die Einrichtung einer unionsweiten Datenbank für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme, die sich vor allem auf die Grundrechte auswirken, der Kommission und den nationalen Behörden die Beobachtungsaufgaben erleichtern. Die Datenbank wird von der Kommission betrieben. Gespeist wird sie durch die Anbieter der KI-Systeme, die ihre Systeme registrieren müssen, bevor sie sie in Verkehr bringen oder anderweitig in Betrieb nehmen können[1]VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ZUR FESTLEGUNG HARMONISIERTER VORSCHRIFTEN FÜR KÜNSTLICHE INTELLIGENZ (GESETZ ÜBER KÜNSTLICHE INTELLIGENZ) UND ZUR ÄNDERUNG BESTIMMTER … Continue reading.

Bevor hochriskante KI-Systeme in Umlauf gehen, werden sie einem Konformitätstest unterzogen: “Der Vorschlag enthält eine solide Risiko-Methodik zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen, d. h. solchen Systemen, die erhebliche Risiken für die Gesundheit und Sicherheit oder die Grundrechte von Personen bergen. Solche KI-Systeme müssen horizontalen Auflagen für vertrauenswürdige KI genügen und Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden, bevor sie in der Union in Verkehr gebracht werden dürfen“.

Weiterhin heißt es in Artikel 67 Konforme KI-Systeme, die ein Risiko bergen: “(1) Stellt die Marktüberwachungsbehörde nach der gemäß Artikel 65 durchgeführten Prüfung fest, dass ein KI-System dieser Verordnung entspricht, jedoch trotzdem ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen, für die Einhaltung der Pflichten aus dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht zum Schutz der Grundrechte oder für andere Aspekte des Schutzes öffentlicher Int…