Von Ralf Keuper

Bislang wenden wir den Personenbegriff auf Menschen, Unternehmen und Institutionen an. Ihn auf Maschinen, Roboter oder technische Komponenten, die in gewissem Umfang autonom entscheiden können, anzuwenden, erscheint uns noch exotisch. Elektronische oder technische Personen sind in unserem Rechtssystem noch nicht vorgesehen. Das könnte sich aber demnächst ändern.

Die Frage der Haftung 

Die Diskussion um das Für und Wider der Ausdehnung des Personenbegriffs auf Maschinen kreist letztlich darum, wer im Schadensfall haftbar gemacht werden kann. Vn den Gegnern wird vorgebracht, unsere Rechtsordnung  sei von Menschen für Menschen geschaffen worden. Daran ändere auch die Einführung der juristischen Personen nicht, da auch hier letztendlich Personen haften. Für ein Kfz haftet der Fahrzeughalter, nicht das Fahrzeug oder eine seiner Komponenten[1]Ist ein Roboter haftbar?. Statt über die Einführung einer e-Person sollte eher über die einer eGmbH nachgedacht werden, so einige Kommentare.

Wenn jedoch Maschinen, u.a. durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz, autonom handeln können, dann, so die Europäische Kommission((