Von Ralf Keuper 

Noch vor seinem Amtsantritt als Gesundheitsminister forderte Jens Spahn, dass jeder Bürger eine einheitliche Digitale Identität erhalten soll. Idealerweise, so Spahn damals, “gibt es dann nicht mehr zig verschiedene Identitäten für die Krankenversicherung, den Personalausweis oder die Bankverbindung, sondern nur noch eine digitale Identität, die die auf dem Handy gespeichert werden kann.“[1]Spahn und die digitale Identität

Mittlerweile liegt ein Referentenentwurf vor, der konkrete Termine und Schritte nennt[2]Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege.

(7) Spätestens ab dem 1. Januar 2023 stellen die Krankenkassen den Versicherten ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte auf Verlangen eine digitale Identität für das Gesundheitswesen zur Verfügung, die nicht an eine Chipkarte gebunden ist. Eine digitale Identität dient ab dem 1. Januar 2024 in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis, soweit die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Die Gesellschaft für Telematik legt die Anforderungen an die Sicherheit und Interoperabilität der digitalen Identitäten fest. Die Festlegung der Anforderungen an die Sicherheit erfolgt dabei im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Information…

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