Von Ralf Keuper

Momentan hagelt es förmlich Studien, die sich mit den Themen Datensouveränität und Dateneigentum beschäftigen. Aktuellstes Beispiel ist  „Eigentumsordnung“ für Mobilitätsdaten? Eine Studie aus technischer, ökonomischer und rechtlicher Perspektive des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Im Management Summary heisst es:

Aus ökonomischer Sicht sind die Realisierung von Datensouveränität im Sinne einer individuellen, aufgeklärten und damit souveränen Entscheidungsmöglichkeit sowie die Schaffung von Voraussetzungen für einen Markt für Daten die zentralen Elemente für die Etablierung von Daten als Wirtschaftsgut. Zur rechtlichen Sicherung einer solchen Datensouveränität kommen sowohl die Schaffung eines eigentumsähnlichen Ausschließlichkeitsrechts als auch andere Handlungsalternativen in Betracht. Letztere können bereichsspezifische Anpassungen, eine ausschließliche Fokussierung auf das Datenschutzrecht, die Etablierung spezifischer Nutzungsrechte und Nutzungslizenzen, die Stärkung des Integritätsschutzes und die Schaffung eines Open-Data-Systems betreffen. Sie können teilweise ergänzend oder zum Teil auch unabhängig von der Schaffung eines Ausschließlichkeitsrechts umgesetzt werden. Da ein eigentumsähnliches Ausschließlichkeitsrecht mit besonderen Herausforderungen – z. B. …

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