Wie in den folgenden Ausführungen dargelegt, ist der Bedarf an einer starken staatlichen eID-Lösung gegeben. Diese muss aufgrund der momentanen Durchdringung von einem praktikablen PIN-Rücksetzdienst flankiert werden. Die Nutzung in den Branchen der Wirtschaft ist ein weiterer essenzieller Faktor für die Akzeptanz der eID durch die Bürger, was wiederum den Digitalisierungsprojekten in der öffentlichen Verwaltung nützt und damit deutliche Einsparpotenziale ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund schlagen der Bitkom und seine Mitglieder vor, in einem ersten Schritt Pragmatismus walten zu lassen und den Rücksetzdienst mit Stand 29.12.2023 mit sofortiger Wirkung zu aktivieren. Während der PIN-Rücksetzbrief als analoges Verfahren aus Perspektive des Digitalverbands nicht das Ende der Fahnenstange sein kann, ist er aufgrund regulatorischer Vorgaben bzw. Auslegungen kurzfristig das „richtige” Mittel zum Zweck. Mittelfristig bedarf es einer strategischen Neuausrichtung, die klare Zuständigkeiten und Sicherheitsniveaus zwischen Ministerien sowie nachgelagerten Behörden schafft und die Interessen von Staat, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft technologieoffen ausgestaltet.