… Bei der Frage nach der technischen Gestaltung der Datenportabilität und den Anforderungen an ein geeignetes kompatibles, interoperables Format zeigen wir, dass es Mindestvoraussetzung ist, die Daten im einfachsten CSV-Format zu schreiben und eine einfache Beschreibung beizufügen, wie die Daten in der Datei angeordnet sind. Für komplexere Lösungen bieten sich XML oder JSON an. Diese beiden Standards erfüllen die Anforderungen der Maschinenlesbarkeit und der Interoperabilität. Sie enthalten die Daten sowie die beschreibenden Metadaten und haben aufgrund ihrer Struktur ausreichende Tiefe, um auch komplexe Datengerüste abbilden zu können. Die enthaltenen Informationen können außerdem mit Standardsoftware von dem Betroffenen selbst gelesen werden, was zugleich die Wahrnehmung der Informationsrechte der Nutzer unterstützt. In jedem Fall erscheint es notwendig, die zu übertragenden Daten zu verschlüsseln. Bei der technischen Umsetzung der Datenübertragbarkeit muss außerdem sichergestellt werden, dass verschiedene Lösungen durch offene Schnittstellen grundsätzlich interoperabel sind.

Quelle / Link: Praktische Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit