Von Ralf Keuper

Wenn wir uns im Internet bewegen, dann bezahlen wir die Nutzung scheinbar kostenloser Services, wie Suchmaschinen oder von facebook, mit unseren Daten. Daten sind in gewisser Weise ein Zahlungs- und Tauschmittel bzw. eine Währung im Internet. Trotz der Tatsache, dass die  personenbezogenen Daten der Nutzer von Google & Co. wie ein Wirtschaftsgut behandelt werden, lehnen viele Kommentatoren ein Eigentum der Nutzer an ihren Daten ab.

Das führt zu der Frage:

Personenbezogene Daten werden in zunehmendem Ausmaß als Leistungsgegenstand kommerzialisiert. Es stellt sich daher die Frage, wie diese ökonomische Realität rechtlich abgebildet werden kann (in: Datenschuldrecht – Sattler untersucht die Einordnung personenbezogener Daten als Leistungsgegenstand).

Um hier zu einer Annäherung der täglichen Praxis an die Rechtslage zu kommen, schlagen Martin Schmidt-Kessel und Anna Grimm in Unentgeltlich oder Entgeltlich? ―der vertragliche Austausch von digitalen Inhalten gegen personenbezogene Daten ein Datenschuldrecht vor.

Die Ausgangslage:

Die wirtschaftliche Werthaltigkeit der eigenen personenbezogenen Daten ist – vor allem auch durch die politische Diskussion in den Medien – im Begriff, auch für Verbraucher …

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