Von Ralf Keuper

Die Frage, ob es ein Eigentumsrecht an Daten gibt, bewegt die Gemüter seit geraumer Zeit. Während für Karl-Heinz Fezer, wie auf dem jüngsten Summit Datensouveränität, das Dateneigentum der Bürger ein originäres Immaterialgüterrecht sui generis ist (Vgl. dazu: Dateneigentum Ein Immaterialgüterrecht sui generis an verhaltensgenerierten Informationen) machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Dirk Wiese, bei der Berliner Datenschutzrunde deutlich, dass es ein Eigentumsrecht an Daten, wie wir es aus dem Sach- oder geistigen Eigentum kennen, nicht geben kann. Eine Zwischenposition nimmt nach meinem Eindruck Günter Oettinger mit seiner Forderung nach einem Bürgerlichen Gesetzbuch für Daten ein.

Für viele Beobachter liegt das eigentliche Problem ohnehin auf einer anderen (Begriffs-)Ebene – der Informationsebene, d.h. die Fixierung auf die Daten führt dazu, dass eine wirkungsvolle Lösung verhindert wird, wie IITR Datenschutz in dem Video Was sind Daten und was ist Information?.  Ähnlich, wenngleich aus Sicht der Ökonomie, argumentiert Wolfgang Kerber in seinem Vortrag Ein neues exklusives Eigentumsrecht für nicht- personenbezogene Daten? Eine ökonomische Analyse, den er auf dem Workshop Big Data, Datenschutz und Wettbewerb (im Netz aufrufbar) im November letzten Jahres gehalten hat. Dabei stellt er u.a. fest, dass es kein exklusives Eigentumsrecht an Daten gebe, jedoch mit dem Zusatz oder der Einschränkung, dass Verträge über Daten (Handel, Speicherung, Zugang zu Daten, Nutzung von Daten, Lizenzierung) im Alltag weit verbreitet sind.

Zusammenfassend hält Kerber fest, dass Exklusivrechte auf Daten mit erheblichen Gefahren verbunden sind, insbesondere mit Blick auf Innovationen in der digitalen Ökonomie. Neue exklusive Eigentumsrechte an Daten seien daher nicht zu empfehlen. Stattdessen sei es nötig, die Zugriffsrechte an den Daten in den Fokus zu nehmen. Nicht weit von dieser Position entfernt ist Gianni Fröhlich-Bleuler (aus Schweizer Sicht) in Eigentum an Daten?.

Auffallend ist, dass in der Diskussion – jedenfalls nach meinem Eindruck – nicht deutlich genug zwischen den personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten unterschieden wird – neben der bereits erwähnten Differenz zwischen Daten und Informationen. Verwirrend wird es für den Außenstehenden, wenn der Begriff der Datensouveränität zusätzlich ins Spiel gebracht wird oder Personenbezogene Mobilitätsdaten nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums dann doch als Eigentum zu betrachten sind.

Angesichts der Tatsache, dass die Verwertung der personenbezogenen und verhaltensbasierten Daten der Nutzer ein Milliardenmarkt ist, wie u.a. aus The economic value of personal data for online platforms, firms and consumers hervorgeht, und selbst das World Economy Forum von einer neuen Vermögensart Personal Data spricht, bleibt hier noch einiges zu klären. Das alles könnte auf einen New Deal on Data hinauslaufen, wie ihn sich das DECODE-Projekt in Barcelona und Amsterdam auf die Fahnen geschrieben hat.

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