Von Ralf Keuper
Die Datenstrategie der Bundesregierung stösst beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) auf Zustimmung. In der Stellungnahme zu den Eckpunkten einer Datenstrategie der Bundesregierung weist der ZVEI jedoch auf weitere Punkte hin, die bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen.
Aus Sicht der Elektroindustrie sollte vermieden werden, dass Regelungen, die auf den B2C-Bereich abzielen auch auf den reinen B2B-Geschäftsverkehr durchschlagen. Dies gilt z.B. im Zuge der Diskussionen um eine Datenteilungspflicht bei Plattformen oder dem AGB-Recht im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
Die Einführung eines Dateneigentumsrecht lehnt der ZVEI ab:
Die Einführung eines „Dateneigentumrechts“ sui generis schafft keinen Mehrwert und ist daher aus Sicht der Elektroindustrie abzulehnen. Ein solches Eigentumsrecht wäre weder praktikabel umsetzbar und würde zudem zusätzliche Rechtsunsicherheiten im Umgang und bei der Nutzung von Daten schaffen und damit innovationshinderlich wirken.
Elementare Bedeutung hat die Schaffung einer entsprechenden technischen Infrastruktur. Deren Grundlage sind Standards, welche die Interoperabilität und Portabilität der Daten sowie Datenpooling ermöglichen.
Die Möglichkeit, Daten über verschiedene Erzeugungs- und Anwendungskontexte hinaus parallel nutzen zu können, kann durch die Unterstützung von Datenportabilität mittels interoperabler Datenformate und Informationsmodelle auf Basis frei zugänglicher Standards erreicht werden. Beispiele hierfür sind in der industriellen Produktion die Verwaltungsschale Industrie 4.0 und ecl@ss sowie im Gesundheitsbereich HL7 und DICOM sowie IHE mit Verweis auf die jeweiligen Standards. Auf diese Weise werden ein Datenaustausch bzw. ein Datenpooling zwischen verschiedenen Anbietern möglich und somit Wettbewerb gefördert.
Aufgabe des Staates und der EU ist es, offene Datenportale zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich sollten öffentliche und mit öffentlicher Finanzierung erhobene Daten über offene Datenportale in standardisierter maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Die derzeit diskutierten „Europäischen Gemeinsamen Datenräume“ (European Common Data Spaces) könnten eine geeignete Lösung für staatliche Datenbestände sein und einen Datenpool schaffen, der den Zugriff auf von Regierungen gesammelte Daten ermöglicht.
Bewertung
Die Position des ZVEI ist durch eine schlüssige Argumentation gekennzeichnet. Zuvor hat der ZVEI in Leitlinien der deutschen Elektroindustrie für den verantwortungsvollen Umgang mit Daten und Plattformen seinen Standpunkt zur Daten- und Plattformökonomie dargelegt.
Ohne Interoperabilität der verschiedenen Standards, Projekten und Initiativen, an denen in den Deutschland und Europa ohnehin kein Mangel herrscht, ist die erfolgreiche Umsetzung der Datenstrategie gefährdet. Momentan entsteht der Eindruck, dass jede Branche und jeder Verband versucht, den ultimativen Standard zu setzen. Hinzu kommen noch mehr oder weniger proprietäre Lösungen wie ADAMOS. Ganz abgesehen von den großen Konzernen wie VW mit der Industrial Cloud.
Ein Zustand, wie wir ihn in Deutschland noch aus dem vorindustriellen Zeitalter kennen, als das Land in 39 souveräne Einzelstaaten mit eigenen Wirtschafts- und Zollsystemen aufgeteilt war. Erst die Einführung des Zollvereins sollte dazu führen, dass Waren und Güter über die Grenzen hinweg reibungslos ausgetauscht werden konnten. Ohne einen, wie der ZVEI fordert, European Data Space droht der Rückfall in das Zeitalter vor der Einführung des Internet (Vgl. dazu: Europas marginale Rolle in der Daten- und Plattformökonomie). Die Daten- und Plattformökonomie werden dann ohne wesentliche Beteiligung von Europa ablaufen.