Nur eine echte analoge Identität ist eine gute digitale Identität. Mit dieser Aussage macht buergerservice.org darauf aufmerksam, dass mit digitalen Identitäten haftungsrechtliche Fragen bei Fehlverhalten in der digitalen Welt geregelt werden sollen, welche wiederum nur in der analogen Welt mit Hilfe des Rechtswesens geahndet werden können. D. h. jede sichere digitale Identität (selbst die von Objekten) benötigt am Ende der Identitätskette eine rechtsgültige analoge Identität. In Deutschland werden diese Identitäten im Meldewesen verwaltet und mit dem Deutschen Reisepass oder/und dem Deutschen Personalausweis als hoheitliches Ausweisdokument für die analoge Welt jedem Einwohner ausgehändigt. Der Deutsche Personalausweis besitzt darüber hinaus mit der Online-Ausweisfunktion eine Möglichkeit, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger auch elektronisch im Internet spontan rechtswirksam ausweisen kann. Ab November 2020 ist der 10- jährige Roll-Out der Online-Ausweisfunktion inkl. der zugehörigen PIN-Briefe in Deutschland abgeschlossen. Damit haben ca. 70 Mio. Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren diese Funktion verfügbar. Für Personen aus dem Ausland steht die gleiche Technik in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (EAT) und der eID-Karte für EUBürger zur Verfügung. …

Quelle / Link: Akzeptanzmanagement für die Online-Ausweisfunktion im Rahmen der Schaufensterprojekte