Von Ralf Keuper

Wie dem Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zu entnehmen ist, wird die Befristung zur Anerkennung der Videoidentifizierung, wie sie 2018 in der Erstverfügung beschrieben und erlassen wurde, bis zum 31.12.2021 verlängert[1]Bestätigungen für Dienste-Komponenten (Modulbestätigungen).