Gegenstand der Arbeit ist die Verwendung von Chipkarten als Ausweise. In diesem Verwendungszusammenhang darf die Chipkarte nicht nur als ein kleiner tragbarer Prozessor zur Speicherung und Verarbeitung von Daten gesehen werden. Chipkarten sind zugleich die sichtbaren und greifbaren verteilten Bestandteile mehrerer, viele Teilnehmer umfassenden und verbindenden Infrastrukturen. Die Chipkarte kann als ein auf den Einzelnen personalisierter Träger von Identitätsinformationen Teil einer Identifizierungs- und Kontrollinfrastruktur sein. In dieser Funktion kann sie durch das Speichern von Wissensdaten oder Daten zu biometrischen Merkmalen Bestandteil automatisch arbeitender Überprüfungsverfahren sein. Durch die Aufnahme von automatisch prüfbaren Berechtigungen kann sie außerdem Teil einer Infrastruktur sein, die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation, zum Zugriff auf Daten und Rechner, zur Vornahme von Handlungen, zum Betreten von Räumen und zu ähnlichen Maßnahmen eröffnet oder verwehrt. Im Rahmen von „Public-Key-Infrastructures“ können Chipkarten außerdem als Träger von geheimen und öffentlichen Schlüsseln und von Zertifikaten die entscheidenden Bestandteile sein, um die Unterschrift ersetzende elektronische Signaturen zu erzeugen und zu prüfen oder um elektronische Daten zu verschlüsseln und zu entschlüsseln. Chipkarten werden bereits vielfach genutzt, um solche Infrastrukturen aufzubauen. Auch die Bundesrepublik Deutschland will sich ihrer bedienen, um die genannten Funktionen für staatliche Zwecke nutzen zu können. Die wichtigsten Projekte sind in diesem Zusammenhang der digitale Personalausweis, die elektronische Gesundheitskarte und die JobCard. Der digitale Personalausweis soll im Chipkartenformat ausgegeben werden und sowohl einen Chip als auch die bisherigen Aufdrucke enthalten. Im Chip sollen die bisherigen Ausweisdaten als auch weitere biometrische Daten gespeichert sein. Auf Antrag soll er auch die Möglichkeit bieten, zu signieren, sich zu authentifizieren und Daten zu ver- und entschlüsseln. Die elektronische Gesundheitskarte soll den Krankenversicherten ausweisen, als Träger eines elektronischen Rezepts dienen und auf freiwilliger Basis Träger medizinischer Informationen sein. Die JobCard, für die jede qualifizierte Signaturkarte genutzt werden kann, soll bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld den Zugriff auf die zentral gespeicherten Daten des Antragstellers frei schalten.

In all diesen Fällen ist die Chipkarte auf einen Bürger oder Versicherten personalisiert. Sie und die in ihr gespeicherten Identitätsdaten repräsentieren diesen im Rahmen der jeweiligen Infrastrukturen. Sie sind Teile umfassender Netzwerke aus Ausgabestellen, Kontrollstellen, Kommunikationsverbindungen, Datenbanken und Verarbeitungsprozessen. …

Quelle / Link: Die digitale Identität: Rechtsprobleme von Chipkartenausweisen: Digitaler Personalausweis, elektronische Gesundheitskarte, JobCard-Verfahren (2005)