Gemäß eIDAS, der europäischen Verordnung für elektronische Identitäten und Vertrauensdienste, gibt es drei verschiedene Arten von elektronischen Signaturen. Jede Art stellt ein erhöhtes Maß einer rechtsverbindlichen Signatur dar. Trotzdem entscheiden nationale Gesetze, welche Art der Signatur letztendlich für den jeweiligen Vertrag oder die Vereinbarung rechtsverbindlich ist.