Von Ralf Keuper
Staat und Verwaltung gehören hierzulande nicht unbedingt zu den Vorreitern der Digitalisierung. Selbst Produkte, deren Qualität international hohe Anerkennung genießen, wie der Neue Personalausweis (nPA) (Vgl. dazu: Anhörung über den neuen Personalausweis (nPA) im Bundestag), finden nicht die gewünschte Verbreitung. Das ist um so bedauerlicher, da wir hierzulande ohne verbindliche Standards, ohne einheitliche Infrastruktur im Bereich Digitaler Identitäten, wie in Kanada, Norwegen, Estland oder demnächst in der Schweiz, unter unseren Möglichkeiten bleiben. Es scheint, als würde der Föderalismus an dieser Stelle zu weit getrieben, wie seinerzeit im Deutschen Zollverein.
Dennoch gibt einige Bestrebungen, die in die richtige Richtung weisen, wie z.b. das Gesetz zur Verbesserung des Online-Zugangs zu Verwaltungsleistungen. Wesentliches Element ist der sog. Portalverbund:
§ 1 Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen
(1) Bund und Länder sind verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des fünften auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalenderjahres ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
(2) Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen.
Der Fragenkatalog für das Fachgespräch „Moderner Staat – Chancen durch Digitalisierung“ am 21. Juni 2017 bemängelte daher nicht zu Unrecht:
Insbesondere die föderale Vielfalt dispara…