Von Ralf Keuper
Mit dem elektronischen Wertpapiergesetz (eWpG) soll die Bindung eines Wertpapiers an eine Urkunde für Inhaberschuldverschreibungen und Anteilsscheine aufgehoben werden[1]E-Wertpapier. Die bisher praktizierte Girosammelverwahrung, bei der zumindest eine Wertpapierurkunde hinterlegt ist, wird durch ein elektronisches Wertpapierregister ersetzt.
Zusätzlich führt das eWpG mit dem Kryptowertpapier eine Spezialform ein. Während elektronische Wertpapiere von Zentralverwahrern in einem Zentralregister geführt werden, erfolgt die Verwahrung bei Kryptowertpapieren über Kryptowertpapierregister auf Blockchain-Basis[2]Experteninterview: Bruch mit der Tradition – was elektronische Wertpapiere für Anleger bedeuten. In dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) heisst es:
Die derzeit erforderliche Wertpapierurkunde soll bei elektronischen Schuldverschreibungen und Anteilscheinen durch die Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden. Es soll eine eindeutige Festlegung erfolgen, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen …
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