Von Ralf Keuper

Vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät vorgelegt.

Die aktuelle Corona-Pandemie hat die Bundesregierung auch im Bereich der digitalen Identifizierung unter Zugzwang gesetzt.

Unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie hat sich der Bedarf an Angeboten für kontaktlose Antragsverfahren noch einmal in besonderem Maße offenbart. Das übliche Angebot der Bürgerbüros konnte in vielen Teilen der Bundesrepublik trotz großer Bemühungen der Kommunen nicht aufrechterhalten werden.

Die rechtssichere Identifizierung soll künftig mit dem mobilen Endgerät möglich sein. Dafür werden die relevanten Identitätsinformationen des neuen Personalausweises in das Secure Element des Smartphones übertragen[1]Smart eID-Gesetz: Auf Smartphone speicherbarer Online-Ausweis. Für die Entwicklung der Technologie für die sichere Übermittlung und Speicherung der Identitätsdaten wie auch für die Weiterentwicklung der nötigen Software veranschlagt die Bundesregierung für die Jahre 2021 und 2022 einen Aufwand in Höhe von 17,6 Mio. Euro. Bereits während der Initialphase, die bis Ende 2023 läuft, sollen Geschäftsmodelle entwickelt werden, welche die Finanzierung des laufenden Betriebes abdecken. Sollte das bis Ende 2023 nicht erfolgt sein, beläuft sich die Finanzierung des laufenden Betriebes auf ca. 25 Mio. Euro jährlich.

Die Gültigkeitsdauer des elektronischen Identitätsnachweises soll fünf Jahre betrag…