Mit dem Entwurf für das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz) will die Bundesregierung die digitale Transformation der Wirtschaft und die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer fördern. Ab Herbst 2021 sollen Bürger ihren Online-Ausweis direkt in ihren Smartphones speichern können und sich ohne Ausweiskarte innerhalb weniger Sekunden sicher digital ausweisen können. Darüber hinaus gebe es weitere Verbesserungen, so das Bundeswirtschaftsministerium: Das Neusetzen der PIN für den Online-Ausweis sei seit 01.01.2021 kostenlos und ab Herbst 2021 könnten Bürger, die ihre PIN vergessen haben oder ihren PIN-Brief nicht mehr finden, einen Ersatz-PIN-Brief online bestellen – sie müssten dafür dann nicht mehr aufs Amt. Mit dem Smart-eID-Gesetz könnten sich Bürger auch bei Anträgen an Behörden noch einfacher digital ausweisen.

Quelle: Bundesregierung hat Smart-eID-Gesetz beschlossen

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