Von Ralf Keuper

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises auf einem mobilen Endgerät (Smart eID-Gesetz) hat bei einer Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat im Deutschen Bundestag neben Zustimmung auch einige offene Fragen hervorgerufen[1]Noch offene Fra­gen zu eID auf dem Handy.

Die Richtung stimme, jedoch müssten noch einige Punkte geklärt werden. Das betrifft laut Linus Neumann vom Chaos Computer Club vor allem den Änderungsantrag der großen Koalition, der eine zentralisierte Speicherung biometrischer Daten bei den Ländern vorsieht[2]Länder sollen zentralisierte Biometriedatenbanken errichten können & Zentraler Abruf von Passfotos: Experten haben massive Datenschutzbedenken. Da hierfür bislang die gesetzliche Grundlage fehlt, weil biometrische Informationen besonders sensible und schützenswerte Daten sind, will man dieses Problem über den Umweg über das eID-Gesetz aus der Welt schaffen. Zusammen mit dem Registermodernisierungsgesetz((